Deutsche Afrikapolitik: Die Grenzen erlaubter Kritik

Parlamentarier mehrerer Bundestagsfraktionen fordern Aufklärung in der Kontroverse um den Afrikabeauftragten Günter Nooke.

Der Afrikabeauftragte der Bundesregierung Günter Nooke steht neben Freunden in Kamerun

Werfen Afrikanisten Unwissenschaftlichkeit vor: Vogt (2.v.l.) und Nooke mit Gästen aus Kamerun Foto: Fred-Eric Essam/Twitter

BERLIN taz | Der Streit zwischen Günter Nooke, Afrikabeauftragter der Bundeskanzlerin, und dem Fachverband Afrikanistik über die Grenzen erlaubter Kritik spitzt sich zu. Bundestagsabgeordnete verlangen von der Regierung Aufklärung über ein kontroverses Gespräch im Bundesentwicklungsministerium (BMZ) am 13. Februar zwischen Nooke und dem Fachverband.

Zu dem Gespräch hatte Nooke geladen, nachdem der Fachverband in einem Offenen Brief seine Entlassung gefordert hatte. Nooke hatte gegenüber der Zeitung BZ die europäische Kolonialisierung Afrikas verteidigt und afrikanischen Staaten die erneute Aufgabe territorialer Hoheit vorgeschlagen.

Das Gespräch mit den Afrikanisten, das den Streit schlichten sollte, endete stattdessen mit der Übergabe eines offiziellen Schreibens an die Vorsitzende des Fachverbandes Afrikanistik, Raija Kramer, das dieser indirekt mit der Entlassung droht.

Verfasser des Schreibens ist der Moderator des Gesprächs, Matthias Theodor Vogt, Kulturhistoriker und Direktor des Instituts für Kulturelle Infrastruktur Sachsen, der mit Nooke in Afrika gereist ist und von diesem als langjähriger Bekannter bezeichnet wird. Adressat ist Stefan Oswald, Abteilungsleiter im BMZ für „Marshallplan mit Afrika, Flucht und Migration“.

Das Schreiben bewertet den „Offenen Brief“ des Fachverbandes Afrikanistik als „Vermengung einer pauschalisierenden, moralgesteuerten Ablehnung aktueller Diskurse in der Bundesrepublik mit der Person Nooke“, das „die Tatbestände Falschangabe, Verfälschen von Daten, unrichtige Daten sowie eventuell andere“ erfülle. Dass „eine – bislang jedenfalls – öffentlich bestallte Juniorprofessorin“ ihn versandte, sei ein Bruch der Verfahrensordnung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und darüber sei Kramers Dienstherr, die Universität Hamburg, zu informieren.

Im Auftrag des BMZ

„Ein solcher direkter Einschüchterungsversuch gegenüber einer ehrenamtlichen Vorsitzenden eines Verbandes aus der unmittelbaren Nähe eines Beauftragten der Bundeskanzlerin ist mir noch nicht untergekommen“, erklärte Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, mit dem Vogts Institut zusammenarbeitet. Er veröffentlichte das Schreiben.

Auf Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Eva-Maria Schreiber bestätigte die Bundesregierung vergangene Woche, dass das BMZ Vogts Schreiben in Auftrag gegeben habe, bestritt aber Kenntnis des Inhalts.

Eine Frage der taz, ob das BMZ sich den Inhalt zu eigen mache, blieb unbeantwortet. Nookes Abteilung teilte lediglich mit, es habe dafür keine „finanzielle Gegenleistung oder sonstige Unterstützung vom BMZ“ gegeben.

Die Bundestagsfraktion der Grünen reichte am Freitag eine umfangreiche Kleine Anfrage ein, die Licht in die Angelegenheit bringen soll und Konsequenzen fordert. So wird gefragt, ob die Bundesregierung Nooke für einen geeigneten Gesprächspartner für afrikanische Regierungen und deutsche wissenschaftliche Einrichtungen hält.

Derweil mehren sich Solidaritätserklärungen mit dem Fachverband Afrikanistik.

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