Streit um Luftschadstoffe: Generalanwältin stärkt Dieselverbote

Wo muss gemessen werden, um Luftschadstoffe nachzuweisen? Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs legt dazu ein wichtiges Gutachten vor.

Geräte für die Probennahme von Feinstaub und Stickoxiden

Das Geräte liefert in Stuttgart Daten über Feinstaub und Stickoxide Foto: dpa

LUXEMBURG dpa | Im Streit über Messstationen für Luftschadstoffe plädiert die zuständige Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof für eine strenge Auslegung des EU-Rechts. Schon wenn an einzelnen Messstellen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid oder Feinstaub überschritten werden, solle dies als Verstoß gegen EU-Vorgaben zur Luftqualität gelten, erklärte EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott am Donnerstag in ihrem Gutachten zu einem Fall aus Belgien. Es müsse also kein Mittelwert aller Messstationen in einem Gebiet gebildet werden.

Darüber hinaus haben Anwohner aus Sicht der deutschen EuGH-Generalanwältin das Recht, Standorte von Messstationen gerichtlich überprüfen zu lassen. Grundsätzlich lege EU-Recht fest, dass die Messstellen vor allem in Gebieten mit den höchsten Konzentrationen von Schadstoffen stehen sollen. Die Behörden hätten bei der Standortwahl zwar ein Ermessen. Das EU-Recht verlange jedoch eine richterliche Kontrolle. Ziel der Richtlinie sei der Schutz von Leben und Gesundheit der Anwohner.

Einwohner von Brüssel und eine Umweltorganisation hatten die örtlichen Behörden auf Erstellung eines Luftqualitätsplans und Einrichtung der nötigen Messstationen verklagt. Das zuständige Brüsseler Gericht ersucht bei den EU-Richtern in Luxemburg Rat zur Auslegung des EU-Rechts, das Vorgaben für Schadstoffgrenzwerte und für die Messungen macht.

Über die Messstellen wird in Deutschland im Zusammenhang mit möglichen Fahrverboten seit Monaten heftig gestritten. Zuletzt äußerte CSU-Chef Markus Söder Zweifel an der Platzierung der Apparate und der Aussagekraft der Messwerte. Er sagte, es sei „wenig sinnvoll, wenn von einigen Messstationen mittels Hochrechnungen ein Gesamtwert für eine Stadt ermittelt wird“.

Das Bundesumweltministerium vertritt zwar die Auffassung, die deutschen Messstellen entsprächen alle den Regeln. Wegen der hitzigen Debatte über Fahrverbote leitete das Ministerium aber dennoch eine Überprüfung des Messnetzes ein.

Das Gutachten der deutschen EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott ist in dem Gerichtsverfahren noch nicht das letzte Wort. Ein Urteil fällt der Gerichtshof voraussichtlich erst in einigen Wochen oder Monaten. Die Richter folgen ihren Gutachtern oft, aber nicht immer.

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