Freizeitbahn verliert Rechtsstreit: Draisine von den Gleisen gekickt

Ein Bundesgericht erklärt die Bahn in Schleswig-Holstein für unzulässig. Der Betreiber müsste Loks fahren lassen, hatte das Land gefordert.

Leute auf einer Draisine

50.000 Leute fahren jährlich mit der lauenburgischen Draisine Foto: Erlebnisbahn Ratzeburg

HAMBURG taz | Kurz vor dem Entgleisen steht die Erlebnisbahn Ratzeburg. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag die Revision von Betreiber Oliver Victor gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zurückgewiesen. Somit hat Schleswig-Holsteins Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) die Genehmigung für den Draisinenbetrieb auf der knapp 14 Kilometer langen Trasse zwischen Ratzeburg und Hollenbek im Naturpark Lauenburgische Seen zu Recht widerrufen.

Damit droht ein sieben Jahre währender Rechtsstreit zwischen dem Landesbetrieb und dem Freizeitunternehmer ein böses Ende zu nehmen. „Das Urteil ist eine Katastrophe für mich“, sagt Victor, der auch Auswirkungen auf andere Draisinenbetreiber in Deutschland befürchtet. Allerdings will er die schriftliche Urteilsbegründung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts abwarten, die erst in einigen Wochen vorliegen werde.

Victor hatte die stillgelegten Gleisanlagen 1999 gepachtet und vier Jahre später gekauft. Seitdem hat sich die Erlebnisbahn zur meistbefahrenen Draisinenstrecke in Schleswig-Holstein entwickelt. In den Sommermonaten verlustieren sich um die 50.000 Menschen mit mehreren Arten von Draisinen auf der Trasse, vor allem Familien und Schulklassen.

In den drei Bahnhöfen in Ratzeburg, Schmilau und Hollenbek gibt es diverse Freizeitangebote, Gastronomie und Übernachtungsmöglichkeiten in Ferienwohnungen, Baumhäusern und ausrangierten Schlafwagen. An die 50 Leute beschäftigt Victor im Sommer, im Winterhalbjahr sind es zehn bis zwölf. „Und das steht alles vor dem Aus“, fürchtet er nun.

Land wiederrief Genehmigung

Weil Victor auf der Strecke keine Züge, sondern nur Draisinen fahren lässt, widerrief das Land die 2009 erteilte Genehmigung. Der Vorwurf des dem Verkehrsministerium unterstehenden LBV lautet, Victor mangele es an der „eisenbahnunternehmerischen Zuverlässigkeit“, weil er „weiterhin nur Freizeitaktivitäten“ anbiete.

Der LBV behauptet jedoch, dass die Erlebnisbahn keineswegs gefährdet ist. „Der Draisinenbetrieb wird ohne Änderungen weiter möglich sein“, erklärte am Freitag LBV-Direktor Torsten Conradt. Auch handele es sich um einen Einzelfall, Auswirkungen auf andere Draisinenbetreiber seien „nicht anzunehmen“. Victor findet das „scheinheilig“. Er will jetzt die gerade begonnene Saison erst mal fortsetzen – in der Hoffnung, sie nicht bald schon wieder beenden zu müssen.

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