Entwurf zur Fachkräfteeinwanderung: „Zaghaft“ und „uninspiriert“

Union und SPD sind zufrieden mit dem Gesetzentwurf zur Fachkräfteeinwanderung. Die Opposition sieht noch zu viele Einschränkungen.

Zwei Männer beim Zuschnitt eines Stahlsegments

Fürstenwalde, 2015: Der 26-jährige Asylbewerber Hamza Ahmed aus Somalia bei der Ausbildung Foto: dpa

BERLIN taz | Eher unmotiviert steht Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an diesem Donnerstag vor den Abgeordneten des Bundestags. „Ein klares Bekenntnis“ sei der heute in erster Lesung beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung, liest er von seinen Zetteln ab, und zwar zur „Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“. Die Betriebe in Deutschland suchten heute schon „händeringend“ nach Fachkräften, die demografische Entwicklung werde das noch verstärken, leiert Seehofer herunter.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll es Menschen aus Nicht-EU-Staaten ermöglicht werden, auch ohne akademischen Abschluss zum Arbeiten sowie zur Job- oder Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Ein Vorhaben, gegen das die Union sich lange gesträubt hatte. Und es immer noch ein wenig tut.

Seehofer ist schnell dabei, den Abgeordneten im Plenarsaal zu erklären, welche Einschränkungen man in das Gesetz eingebaut habe: Wer kommen will, muss Deutsch sprechen und beruflich qualifiziert sein, und zwar den deutschen Standards vergleichbar. Einmal im Land, sind Nebenjobs während der Jobsuche verboten.

Noch höher sind die Hürden für Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, sie müssen ihren Schulabschluss am besten an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. „Wir werden jederzeit die Kontrolle darüber behalten, wer zu uns ins Land kommt“, sagt Seehofer. „Steuern“ und „ordnen“ – diese zwei Begriffe fallen immer wieder in seiner Rede.

FDP und Grüne fordern einen echten „Spurwechsel“

Über den zweiten Teil des Gesetzespakets, der ebenfalls an diesem Tag debattiert wird, schweigt der Minister sich dann ganz aus: Künftig soll es für gut integrierte Geduldete in Arbeit die Möglichkeit einer Beschäftigungsduldung geben. Die kann langfristig in einen sicheren Aufenthaltstitel münden.

Ganz euphorisch ist dagegen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Es sei „höchste Zeit“. Nach „30 Jahren zäher Debatte“ bekomme Deutschland endlich ein „modernes Einwanderungsgesetz“, so Heil. Gemeinsam mit der Wirtschaft müsse man eine gezielte „Anwerbestrategie“ starten – denn die Menschen würden Deutschland „nicht automatisch die Bude einrennen“. Heil hebt die Beschäftigungsduldung hervor: Es mache „keinen Sinn“, mühsam Menschen aus dem Ausland zu holen, „und die Fachkräfte, die wir schon bei uns haben, abzuschieben“.

Das Einwanderungsgesetz sei ein „Herzensanliegen“ ihrer Partei, bekräftigt Eva Högl, Vize-Fraktionschefin der SPD. Dafür habe man sich mehr als 20 Jahre engagiert.

Grünen, Linken und FDP gehen die Vorschläge nicht weit genug. „Zaghaft“ und „uninspiriert“ nennt Linda Teuteberg, die neue Generalsekretärin der FDP, den Entwurf. FDP und Grüne fordern einen echten „Spurwechsel“, also die Möglichkeit, dass abgelehnte Asylbewerber*innen, die einen Job haben auch dauerhaft in Deutschland bleiben können. „Zu viele Einschränkungen“ bemängelt Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Die Linke Gökay Akbulut kritisiert, dass Migration „immer nur an wirtschaftliche Nützlichkeit geknüpft“ sei.

Die erste Lesung des Gesetzes musste im April verschoben werden, weil die Union darüber erst beraten wollte, wenn die SPD dem geplanten Geordnete-Rückkehr-Gesetz zustimmt. Dieses sieht zahlreiche Verschärfungen im Bereich der Abschiebung vor, die erste Lesung ist für kommende Woche geplant.

Die Union hat auch in puncto Fachkräfte noch Redebedarf. CDU-Innenpolitiker Mathias Middelberg gratuliert den Ministern zwar zu einer „brauchbaren Vorlage“. Aber: Er freue sich auf die parlamentarischen Beratungen. Middelberg und andere Unions-Politiker hatten die Beschäftigungsduldung kritisiert.

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