Bundesregierung sorgt sich über möglichen FBI-Zugriff auf E-Mails

Die EU-Kommission soll mit Verhandlungen für ein Abkommen mit den USA über elektronische Beweismittel beauftragt werden, also E-Mails oder Telefongespräche

Deutschland fordert ein Vetorecht für deutsche Justizbehörden

Von Christian Rath

US-Polizeibehörden wie das FBI können vielleicht schon bald auf deutsche und europäische Telekom/Internet-Firmen zugreifen. Am Donnerstag wird der EU-Ministerrat für Innen und Justiz die EU-Kommission mit Verhandlungen für ein Abkommen mit den USA beauftragen. Die Bundesregierung steht dem kritisch gegenüber, die große Mehrheit der EU-Staaten ist aber dafür.

Bei dem geplanten Abkommen geht es um elektronische Beweismittel („E-Evidence“), also E-Mails, Verbindungsdaten, Telefongespräche. Auch die Information, wer etwa ein Video auf eine Homepage hochgeladen und kommentiert hat, könnte ein elektronisches Beweismittel sein. Es geht also um grundrechtsrelevante Sachverhalte, bei denen oft auch die Meinungsfreiheit betroffen sein kann.

Unbehagen bereitet der Bundesregierung offenbar vor allem die Eile, mit der die US-Verhandlungen gestartet werden. Denn noch ist gar nicht klar, wie innerhalb der EU mit elektronischen Beweismitteln umgegangen wird. Die EU-Kommission hatte eine E-Evidence-Verordnung vorgeschlagen. Der Rat hatte dem im Februar 2019 auch schon grundsätzlich zugestimmt. Doch das Europäische Parlament (EP) hat noch keine Position beschlossen. Die Trilog-Verhandlungen (von Rat, EP und Kommission) haben noch nicht begonnen.

Auch bei der E-Evidence-Verordnung ist vor allem der Grundrechtsschutz umstritten. Deutschland fordert ein Vetorecht für deutsche Justizbehörden, wenn die Verletzung von Grundrechten deutscher Bürger durch Polizeibehörden aus anderen EU-Staaten droht. Die scheidende Justizministerin Katarina Barley (SPD) konnte bisher aber nur durchsetzen, dass deutsche Behörden vom geplanten Zugriff informiert werden. Außerdem ist der Zugriff auf Echtzeitdaten (etwa das direkte Abhören von Telefonaten) aus dem EU-Ausland noch ausgeschlossen. Bezüglich der EU-Verordnung hofft die Bundesregierung vor allem auf Schützenhilfe aus dem EP.

Ein EU-US-Abkommen würde vor allem US-Behörden nutzen. Der Zugriff europäischer Behörden auf Facebook-Daten würde bereits durch die E-Evidence-Verordnung verbessert, weil Facebook in der EU Geschäfte macht.