Unverheiratete Paare sollen automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Die FDP will, dass dabei auch gegen den Willen der Mutter entschieden werden kannvon S. SCHMOLLACK

Mit dem neuen Recht auf dem Weg von der Erzeuger- zur Erzieherrolle? Bild: dpa
Geht es nach der FDP, sollen unverheiratete Eltern künftig von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt derzeit Eckpunkte für eine Neuregelung des Sorgerechts prüfen. Bislang haben nur verheiratete Paare automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Unverheiratete Paare können es aber beantragen, also gemeinsam erklären. Die Mutter muss dem aber ausdrücklich zustimmen.
Genau das hatte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 kritisiert. Damals hatte in Straßburg ein nichtverheirateter Vater geklagt, weil er jahrelang vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hatte.
Nach dem Urteil des EGMR ist der Gesetzgeber in Deutschland aufgefordert, das bestehende Recht zu reformieren, in Richtung gemeinsames Sorgerecht.
"Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist das Wohl der betroffenen Kinder", sagte Leutheusser-Schnarrenberger in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Notwendig sei ein Sorgerecht, bei dem die "Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden und auch die Väter die Chance haben, das Sorgerecht auszuüben", erklärte die Justizministerin.
Eingebaut werden soll dem Vernehmen nach eine Widerspruchslösung: Sofern die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht widerspricht, soll es beiden Eltern automatisch nach der Geburt des Kindes zugesprochen werden. Hat die Mutter jedoch Einwände, soll ein Familiengericht entscheiden, im Notfall auch gegen den Willen der Mutter.
Ute Granold, CDU-Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte im Bundestag, plädierte dafür, die Hürden nicht zu hoch aufzubauen. "Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein", sagte sie.
Die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Dörner, sieht in dem FDP-Vorstoß einen Fortschritt. Es müssten jedoch genaue Details des Papiers abgewartet werden, sagte sie zur taz: "Das Vetorecht der Mutter, so wie es jetzt existiert, ist nicht mehr haltbar. Das Kind hat das Recht auf beide Eltern. Daher gibt es keinen Grund, warum verheiratete und unverheiratete Paare beim Sorgerecht unterschiedlich behandelt werden sollten."
Der Verein Väteraufbruch für Kinder begrüßte das Vorhaben. "Die Idee ist richtig, es wird die Elternschaft in den Blick gerückt und nicht die Mutterschaft", sagte Sprecher Rainer Sonnenberger gegenüber der taz. Der Verein plädiert unter anderem dafür, dass Mütter und Väter gemeinsam Eltern bleiben, auch wenn sie sich als Paar trennen.
Was aber passiert, wenn sich Väter nach einer Trennung aus ihrer Verantwortung stehlen? Wenn sie keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen? Wenn sie das Umgangsrecht nicht so ausfüllen, wie sie es sollten? Und wenn sie über das gemeinsame Sorgerecht Druck auf die Mutter ausüben? Rainer Sonnenberger: "Wir hoffen, dass mit dem gemeinsamen Sorgerecht Väter nicht nur mehr Rechte bekommen, sondern auch stärker in die Pflicht genommen werden."
SIMONE SCHMOLLACK
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Leserkommentare
09.08.2010 00:27 | ....mal weiblich
Liebe Väter, ...
28.07.2010 11:12 | Louis XVI
@ Eva: ...
27.07.2010 10:54 | Macht!
Ob das dem Wohl des gemeinsamen Kindes dient? Es wird noch mehr Machtgezänk unter den Eltern geben. Denn wenn beide einvest ...