Nach dem Karlsruher Urteil muss der Prozess wegen Untreue neu aufgerollt werden. Wann, ist offen. Einen Freispruch hat der Ex-CDU-Fraktionschef damit aber nicht erreicht.von UWE RADA
Kaum hatte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gesprochen, redete auch Klaus-Rüdiger Landowsky. Über das Boulevardblatt B.Z. ließ der ehemalige Chef der Berlin Hyp und Ex-CDU-Fraktionschef mitteilen: "Ich habe um meine Ehre gekämpft, und das Bundesverfassungsgericht hat sie mir zurückgegeben."
Am Mittwoch haben die Richter in Karlsruhe die Verurteilung von Landowsky und mehreren Exbankmanagern durch das Berliner Landgericht aufgehoben. Es sei nicht exakt genug festgestellt worden, wie hoch der Schaden für die Bank tatsächlich gewesen sei. Landowsky hatte 2007 wegen Untreue eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten erhalten. Neben ihm wurden vier weitere Bankmanager verurteilt. Gegen das Urteil hatte Landowsky Berufung eingelegt.
Kaum war der Berliner Bankenskandal 2001 bekannt geworden, ließ die SPD die große Koalition mit der CDU von Eberhard Diepgen und Klaus-Rüdiger Landowsky platzen. Die juristische Aufklärung aber dauert bis heute an, betrat die Justiz in den Prozessen gegen Landowsky und Co. doch politisches Neuland.
Von 2005 bis 2007 standen insgesamt 13 Bankmanager und Aufsichtsratsmitglieder der Berlin Hyp vor dem Landgericht. Die Anklage lautete auf schwere Untreue bei der Vergabe von Krediten. Landowsky wurde zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Vier weitere Angeklagte bekamen ebenfalls Bewährungsstrafen.
In der Sache ging es um risikoreiche Kredite, die die Berlin Hyp Mitte der 90er Jahre an den Immobilienkonzern Aubis vergab, der zwei CDU-Parteifreunden gehörte. Aubis kaufte mit dem Geld tausende Plattenbauwohnungen in Ostdeutschland - und spendete der CDU 20.000 Euro. Bei der Bewilligung sollen neben Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften auch veraltete Unterlagen verwendet und hohe Risiken ignoriert worden sein. Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe einhellig zurück. Die Verteidiger forderten Freisprüche.
Die Folgen des Skandals: Die Bankgesellschaft als Mutterkonzern der Berlin Hyp konnte nur durch staatliche Milliardenhilfen vor der Pleite gerettet werden. Nach der Sanierung wurde die einst mehrheitlich landeseigene Bank 2007 an die Sparkassen verkauft. Sie heißt inzwischen Landesbank Berlin.
Die juristische Aufarbeitung war auch bis zur jetzigen Entscheidung aus Karlsruhe nicht abgeschlossen. So läuft ein weiterer Prozess gegen Landowsky und andere Exmanager. Dabei geht es um verlustreiche Immobilienfonds. (dpa, taz)
Eine Ehrerklärung für den Banker und CDU-Politiker, der seinerzeit den Berliner Bankenskandal ausgelöst hat, hat Karlsruhe allerdings nicht abgegeben. Das Landgericht hatte festgestellt, dass Landowsky der Bank geschadet habe. Daran sei nichts auszusetzen: "Keine verfassungsrechtlichen Bedenken", schreiben die Richter in ihrem Urteil.
Im Klartext: Landowsky und Co. haben der Immobilienfirma Aubis in den 90er Jahren einen Kredit von 10 Millionen Euro gegeben, ohne die Bonität geprüft zu haben. Die Rückgabe des Verfahrens an das Landgericht, damit dieses die Höhe des entstandenen Schadens genau prüfe, ist also keineswegs der Freispruch, auf den Landowsky gehofft hatte.
Entsprechend fielen am Mittwoch auch die Reaktionen der rot-roten Senatskoalition aus. "Das Gericht hat die Anwendbarkeit des Untreuetatbestands auf das Handeln der Berlin-Hyp-Manager grundsätzlich bestätigt", freute sich der Landesvorsitzende der Linkspartei, Klaus Lederer. Gleichzeitig zeige das Urteil, "wie schwierig es sein kann, mit den Mitteln des geltenden Strafrechts eine saubere Grenze zu ziehen zwischen ,nur' wirtschaftlich unverantwortlichem Handeln und einem Maß an Zockerei, das nach den geltenden Rechtsmaßstäben das Etikett ,kriminell' verdient." Lederer fordert deshalb eine Verschärfung und Präzisierung des Wirtschaftsstrafrechts.
Weniger optimistisch ist SPD-Rechtsexperte Frank Zimmermann. "Das ist ein Rückschlag für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität", sagte Zimmermann, der auch im Untersuchungsausschuss zum Bankenskandal saß. Zwar sei es nicht schwer, die Kausalität zwischen Kreditvergabe und dem Schaden für die Bank nachzuweisen. Der Nachweis über die Schadenshöhe stelle die Gerichte möglicherweise aber vor Probleme.
Es ist unklar, wann der Prozess gegen Landowsky neu aufgerollt wird. "Zuerst muss geklärt werden, welche Wirtschaftsstrafkammer zuständig ist", sagte Gerichtssprecherin Petra Carl. Den Karlsruher Spruch wertet sie nicht als Kritik am bisherigen Verfahren: "Dass im Berufungsverfahren andere Bewertungsmaßstäbe angelegt werden, ist normal."
Bereits am 19. August steht der "Ehrenmann" Landowsky wieder vor Gericht. In diesem Verfahren, das im Juni 2009 eröffnet wurde, geht es um die Konstruktion der Immobilienfonds, die Landowskys Berlin Hyp den Anlegern schmackhaft machte. Der Vorwurf an Landowsky und elf weitere Angeklagte lautet dabei: schwere Untreue.
Bleibt also abzuwarten, ob Landowsky auch mit einem weiteren Statement unrecht behält. Der Morgenpost sagte er: "Mein Vertrauen in die Richterschaft ist bestätigt, mein Misstrauen in eine politische Staatsanwältin auch."
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