Sachsensumpf-Urteil: Verurteilung wegen übler Nachrede
Wegen "übler Nachrede" in der Causa Sachsensumpf sind zwei Journalisten zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Vorsitzende der Journalistengewerkschaft DJV kritiserte das Urteil.
DRESDEN apn | Wegen übler Nachrede in der sogenannten Korruptions-Affäre sind zwei Journalisten in Sachsen zu Geldstrafen von jeweils 2.500 Euro verurteilt worden. Das Dresdner Amtsgericht sprach die beiden am Freitag schuldig, mit einer Veröffentlichung im Portal Zeit.de Anfang 2008 Polizisten massiv in ihrer Ehre verletzt zu haben. Von einem weiteren Vorwurf wurden sie dagegen freigesprochen. Dabei ging es um einen Bericht im Magazin "Der Spiegel". Die Journalisten kündigten umgehend Rechtsmittel an.
Die Anklage hatte den beiden Recherchespezialisten aus Leipzig vorgehalten, durch eine bewusst unvollständige Berichterstattung zwei frühere ranghohe Richter der sächsischen Justiz sowie Polizeibeamte verunglimpft zu haben.
In den Berichten ging es um angebliche Kontakte der Juristen ins Leipziger Rotlicht-Milieu Anfang der 90er Jahre und die späteren Ermittlungen der Polizei. Die Vorwürfe gegen die Richter bestätigten sich nicht. Die Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen gegen sie ein. In dem Zeit-Artikel wurden auch länger zurückliegende Ermittlungen der Polizei beleuchtet und die Frage gestellt, ob Beamte möglicherweise unter Druck gesetzt worden sein könnten.
Strafrichter Hermann Hepp-Schwab wertete dies bereits als Tatsachenbehauptung. Sie hätten damit schwere und ehrverletzende Vorwürfe gegen die Polizisten erhoben. Die beiden Journalisten wollen das Urteil anfechten. Wenn keine kritischen Fragen mehr gestellt werden könnten, sei die Pressefreiheit insgesamt in Gefahr, erklärten sie unmittelbar nach dem Urteil. Man werde die Beschneidung elementarer journalistischer Arbeitsgrundlagen nicht akzeptieren.
Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) hatte die beiden Journalisten juristisch unterstützt. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken kritisierte das Urteil als überzogen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass mit dem Strafrecht versucht wurde, kritische Journalisten einzuschüchtern. Das Urteil dürfe keinesfalls Schule machen. Wenn sich Betroffene gegen mögliche Fehler von Journalisten zur Wehr setzen wollten, biete das Presserecht die richtigen Instrumente.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung in beiden Fällen gefordert und eine Strafe von je 6.000 Euro beantragt. Die Verteidigung forderte Freispruch in allen Punkten.
Sachsen war vor drei Jahren wegen einer angeblichen Korruptionsaffäre lange in den Schlagzeilen. Die Vorwürfe zum sogenannten "Sachsumpf" stammten aus einer Aktensammlung der Verfassungsschützer. Externe Prüfer kamen zum Ergebnis, dass die Dossiers überwiegend aufgebauscht worden seien. Aus Sicht der Opposition gibt es aber noch offene Fragen.
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