Auch die Kirchen bekennen sich zum Volksbegehren für die Offenlegung der "Wasserverträge". Initiatoren optimistisch.von SVENJA BERGT
Knapp drei Wochen vor Ende des Wasservolksbegehrens wächst bei den Initiatoren der Optimismus. "Die Zeichen stehen gut, dass wir die benötigten Unterschriften erreichen", sagte die Aktivistin Ulrike von Wiesenau am Freitag. Mit dem Volksbegehren will die Initiative die Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe vor elf Jahren erreichen.
Zum neuen Optimismus dürfte auch beitragen, dass die Kirchen sich nun öffentlich hinter das Anliegen des Volksbegehrens gestellt haben. "Hier scheint etwas so schlecht gemacht worden zu sein, dass man es nicht veröffentlichen möchte, weil dann die Kritik so groß würde", sagt Reinhard Dalchow, Umweltbeauftragter der evangelischen Kirche. Die Unterstützung der Kirchen sei nicht nur eine spirituelle, sondern auch eine praktische. "Wir hören von vielen Gemeinden, wo von der Kanzel dafür aufgerufen wird, zu unterschreiben", erklärt Wolfgang Klose, Vorsitzender des Diözesenrats der Katholiken. Auch wenn keiner der beiden konkrete Zahlen nennen kann - beide betonen, dass nach vielen Gottesdiensten gesammelt würde und zahlreiche Unterschriftenlisten noch nicht abgegeben worden seien. Erst in dieser Woche hatte die Landeswahlleiterin die Zahl von 105.000 abgegebenen Unterschriften bekannt gegeben.
Die Hoffnung der Beteiligten, die für einen Volksentscheid nötigen 172.000 Unterschriften zusammenzubekommen, liegt damit auch auf den externen Verbänden. Die sind durchaus heterogen: Nicht nur die Kirchen beteiligen sich, sondern auch Gewerkschaften, die DKP genauso wie ein Kleingärtnerverband.
Währenddessen hat der Verein "Mehr Demokratie" einen Antrag auf Veröffentlichung der Verträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. "Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger sich selbst ein Urteil darüber bilden können, was damals zur Privatisierung der Wasserbetriebe vereinbart wurde", sagt Vorstandssprecher Michael Efler. Trotzdem unterstütze der Verein weiterhin das Volksbegehren. Das sei "unabdingbar", um bei Nachverhandlungen Druck auf den Senat auszuüben. Die Vertragspartner müssen laut IFG neu verhandeln, wenn in Verträgen eine Geheimhaltungsklausel steht. Erst, wenn sie sich nicht einigen können und das Geheimhaltungsinteresse nicht erheblich überwiegt, muss der Originalvertrag offengelegt werden. SVENJA BERGT
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Leserkommentare
02.10.2010 17:38 | EnzoAduro
Kirchen in Berlin :-) ...