Der Karpfen ist jetzt eine Marke

SPEZIALITÄTEN (II) Schleswig-Holstein will regionale Produkte bei der EU schützen lassen. Deren Namen wären damit exklusiv

Die schleswig-holsteinische Landwirtschaft hat den Wert ihrer Spezialitäten entdeckt. Mit dem Lübecker Marzipan und dem Holsteiner Karpfen genießen bereits zwei Produkte aus dem hohen Norden den Herkunftsschutz der EU. Für eine Reihe weiterer Erzeugnisse, wie den Holsteiner Katenschinken, die Kieler Sprotten, den Holsteiner Tilsiter und den Holsteiner Lederkäse sind Anträge gestellt worden. Werden sie bewilligt, dürfen die entsprechenden Bezeichnungen exklusiv verwendet werden.

89 Prozent aller deutschen Verbraucher wollten Produkte aus der Region, teilte die mittlerweile in Abwicklung befindliche Vermarktungsgesellschaft CMA bei der diesjährigen Grünen Woche mit. Geschäftsführer Markus Kraus rief die „Renaissance der Regionalität“ aus: „Nachhaltigkeit, Qualität und Frische sowie lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Produktionsschritte – das sind derzeit die Treiber im Lebensmittelbereich.“

Die EU hat dafür schon längst einen Rahmen geschaffen. Seit 1992 vergibt sie blaue Siegel mit gelben Sternen für die Kategorien „Geschützte geografische Angabe“, „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ und „Garantiert traditionelle Spezialität“.

Der Holsteiner Karpfen ist bereits 1196 im Zisterzienserkloster Reinfeld gezüchtet worden. Die Mönche hielten sich die Fische als Fastenspeise. Eine Lieferung Holsteiner Schinkens ist zuerst für das Jahr 1609 verbürgt. Damals lieferte ein Rendsburger Amtmann Schinken an den Hof des dänischen Königs Christian IV. Seinen typischen Geschmack erhält er vor allem durch das Kalträuchern, in der Regel über Buchenholz. Die Herstellung dauert mindestens vier Monate.

GERNOT KNÖDLER