Bundestag legt Gesetzentwurf vor: AfD-Stiftung bleibt aufm Trockenen

Bisher erhält die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung keine Staatsgelder. Nun legt der Bundestag einen Gesetzentwurf vor, mit dem das so bleibt.

Sitzungssaal des Bundestages.

Der Bundestag legt ein neues Gesetz vor, um die Finanzierung der parteinahen Stiftungen zu regeln Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

BERLIN taz | Es war im Frühjahr ein klarer Auftrag des Bundesverfassungsgerichts: Der Bundestag müsse ein eigenes Gesetz vorlegen, um künftig die staatliche Finanzierung von parteinahen Stiftungen zu regeln. Vorausgegangen war die Weigerung, der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung Staatsgelder zu überweisen. Nun lösten die Ampel-Parteien den Auftrag aus Karlsruhe ein und einigten sich, zusammen mit der Union, auf einen Gesetzentwurf, der bereits am Freitag im Bundestag debattiert werden soll. Und welcher der Erasmus-Stiftung weiterhin Gelder verweigert.

Der Gesetzentwurf, welcher der taz vorliegt, knüpft eine staatliche Stiftungsförderung an die Bedingung, dass die Parteien, die der Stiftung nahe stehen, dreimal hintereinander in den Bundestag eingezogen sein müssen. Schon das schließt die AfD aus, die erst seit 2017 und zwei Legislaturperioden im Bundestag sitzt.

Zudem wird ein „aktives“ Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für Völkverständigung verlangt. Dem widersprächen nicht nur eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ der Stiftung, sondern auch entsprechende Veröffentlichungen oder das Mitwirken von Beschäftigten oder Beauftragten, die sich demokratiefeindlich betätigten, so der Gesetzentwurf. Ob eine Stiftung auf dem Boden der demokratischen Grundordnung steht, soll das Bundesinnenministerium festlegen.

„Keine Steuermittel für demokratiefeindliche Arbeit“

SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner erklärte am Dienstag, man werde „mit einer breiten Mehrheit im Bundestag regeln, dass Verfassungsfeinde keine Steuermittel für ihre demokratiefeindliche Arbeit bekommen“. Gleichzeitig werde die wichtige politische Bildungsarbeit gesichert, damit die politischen Stiftungen weiter für Demokratie, Rechtsstaat und eine freie Gesellschaft werben könnten.

Auch der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz erklärte: „Mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz schaffen wir endlich eine solide und transparente gesetzliche Grundlage, um die wichtige gesellschaftspolitische Arbeit der politischen Stiftungen abzusichern. Für alle politischen Stiftungen bedeutet das mehr Rechtssicherheit.“ Das Gesetz sei damit „aus rechtsstaatlicher Perspektive ein echter Fortschritt“.

Bisher erhielten die parteinahen Stiftungen über das Haushaltsgesetz ihre Gelder. Konkrete Kriterien für die Förderung waren dort aber nicht definiert. Die AfD-nahe Erasmus-Stiftung war bisher leer ausgegangen und hatte deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Karlsruhe forderte darauf ein gesondertes Parlamentsgesetz für die Stiftungsfinanzierung ein. Dies sei wegen der Höhe der staatlichen Zuwendungen und deren Auswirkungen auf die Stiftungstätigkeiten notwendig.

Laut Gesetzentwurf sollen die staatlichen Gelder nun im Verhältnis der Wahlergebnisse der vergangenen vier Bundestagswahlen auf die Stiftungen verteilt werden. Außerdem soll es einen Sockelbetrag von einem Prozent der Gesamtmittel geben, den jede Stiftung unabhängig von Wahlergebnissen erhält. Die Gesamthöhe der Stiftungsförderung wird weiter durch das Haushaltsgesetz festgelegt.

700 Millionen Euro für die Stiftungen

Im aktuellen Jahr wurden die politischen Stiftungen von CDU, CSU, FDP, SPD, Linke und der Grünen mit rund 697 Millionen Euro gefördert. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Einrichtungen künftig zudem zu mehr Transparenz – etwa mit einer Pflicht, Spenden über 10.000 Euro zu veröffentlichen.

Festgelegt wird in dem Gesetzentwurf ebenso, dass eine Stiftungsfinanzierung weiterläuft, auch wenn die nahestehende Partei für eine Legislaturperiode aus dem Bundestag ausscheidet – so wie 2013 die FDP. Voraussetzung ist, dass die Partei zuvor in zwei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden gefördert wurde.

Für den Gesetzentwurf wurde die Zeit zuletzt knapp. Der Bundeshaushalt für 2024 soll am 1. Dezember beschlossen werden – bis dahin musste der Entwurf vorliegen. Die Ampel und die Union wollen den Gesetzentwurf nun gemeinsam einbringen. Auch die Linke war anfangs in Gespräche zu dem Gesetzentwurf involviert. Linken-Innenexpertin Clara Bünger bedauerte, dass ihre Fraktion im Entstehungsprozess zwar um Expertise gefragt wurde, die Ampel und Union am Ende „aber nicht bereit waren, das Gesetz als starkes gemeinsames Signal aller fünf im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien einzubringen“. Das weitere Vorgehen der Linken hänge nun von den Beratungen des Gesetzes ab, sagte Bünger der taz.

Das Ansinnen des Vorhabens aber teilt sie: „Demokratische Bildungsarbeit ist ein zentraler Baustein für eine in Zukunft noch funktionierende Brandmauer gegen rechts. Der Schutz der Demokratie vor rechten Angriffen auf unsere Grundwerte, wie Menschenwürde und Diskriminierungsschutz müssen oberstes Ziel des Stiftungsfinanzierungsgesetzes sein.“

Aktualisiert und ergänzt am 11.10.2023 um 09:10 Uhr. d. R.

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