Mehr Mietgeld

HARTZ IV Beim Heizgeld zaudert Rosenkötter noch, beim Wohngeld respektiert sie die Gerichte

Die rechtswidrige Heizkosten-Regelung bleibt, kritisiert Thomsen

Eine neue Verwaltungsanweisung zur Festlegung der Kosten der Unterkunft für ALG II- und Hartz IV-EmpfängerInnen hat die Sozialdeputation gestern beschlossen. Damit reagierte Bremens Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) auf verschiedene Sozialgerichtsurteile zur Hartz-IV-Praxis der Bagis.

Ab sofort wird Singles ein Wohngeld für Kaltmiete bis zu 358 (bislang 320) Euro gewährt. Zudem wird die Bagis Mietkautionen als Darlehen übernehmen – allerdings nur, wenn keine Wohnung ohne Kaution zu finden ist. Auf maximal 1,8 Millionen Euro schätzt das Ressort die Kosten dafür bis März 2010.

Das ist für Herbert Thomsen vom Bremer Erwerbslosenverband eine „Salami-Taktik“. Kautionsfrei gebe es vornehmlich schlecht vermietbare Wohnungen in sozialen Brennpunkten. „Das verstärkt die soziale Entmischung“, sagt er. Kritik kommt auch von der Linken: „Wenn positive rechtliche Entwicklungen durch andere Einschränkungen wieder aufgehoben werden“, so deren Fraktionssprecher Peter Erlanson, „sind vermeintliche Fortschritte nur Makulatur“.

Nicht geändert wurden die Anweisungen zur Übernahme der Heizkosten. Die Bagis zahlt im Regelfall 1,10 Euro pro Quadratmeter. Wer mehr verheizt, wird gesondert geprüft. „Das ist und bleibt rechtswidrig“, sagt Thomsen. Gezahlt werden müssten nach einem Urteil des Bremer Sozialgerichts vom April die tatsächlichen Kosten, keine Pauschalen – es sei denn, es gibt Hinweise auf unwirtschaftliches Verhalten.

Das von Thomsen kritisierte Verfahren zur Übernahme von Stromschulden wird überarbeitet, versprach gestern die Sprecherin der Sozialbehörde. Bislang ist die Bagis angewiesen, „vor allem“ für Familien mit Kindern zu zahlen, so steht es in der „Erläuterung zur Verwaltungsanweisung“. Dies werde nun „präzisiert“. THA