Laternenumzüge zu St.Martin: Gema kassiert bei Martinszügen ab

Kindergärten müssen 56 Euro bezahlen, wenn sie für Martinszüge aktuelles Liedmaterial auf Zettel kopieren. Die Gema sagt: Wer nicht zahlt, handelt illegal.

Ein Moment, in dem man eher nicht an Urheberrecht denkt: Martinszug. Bild: dpa

MÜNCHEN/BERLIN dpa/taz | Wenn in dieser Woche hunderte Kinder mit ihren Laternen zum Martinszug aufbrechen, kann es für deren Kindergärten teuer werden: Der Musikrechte-Verwerter Gema betont, dass für das Kopieren aus Liederbüchern häufig Lizenzgebühren fällig werden.

Häufig werden jedoch keine Lizenzgebühren gezahlt. Eltern oder Betreuer stellen ohne besondere Beachtung der rechtlichen Lage kleine Hefte zusammen, die anschließend beim Laternenzug mitgeführt werden. Kindergärten und andere Gruppen begehen dabei mitunter Lizenzverstöße.

Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, dürfen beliebig oft vervielfältigt werden. Der Urheberschutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder Bearbeiters.

Das klassische Martinslied „Sankt Martin ritt durch Schnee und Wind“ etwa stammt aus dem 19. Jahrhundert - es darf also problemlos kopiert werden. Und der Klassiker „Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne“ soll bereits im 18. Jahrhundert in Norddeutschland verbreitet gewesen sein.

Die in München ansässige Gema betonte: „Traditionelles Liedgut wie St.-Martins- oder auch Weihnachtslieder sind in der Regel urheberrechtlich nicht mehr geschützt.“ Allerdings gäbe es auch eine Reihe moderner Lieder zum Martinstag. Dazu machte die Gema unmissverständlich klar: Wer diese Lieder einfach aus den Liederbüchern kopiere, um etwa ein Liedheft für Eltern und Verwandte zu basteln, handle illegal.

Zuständig ist die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition. Sie vertritt Verlage, die Liedbücher veröffentlichen. Die Gema tritt in diesem Fall lediglich als Inkassounternehmen für die VG auf. Gemeinsam habe man 2009 den Kindergärten in Deutschland einen Lizenzvertrag angeboten, sagte der Geschäftsführer der VG, Christian Krauß, am Mittwoch.

„In der Vergangenheit gab es für Kindergärten keine Möglichkeit, legal Kopien von einzelnen Liedern anzufertigen.“ Die Kindergärten hätten sich die Liederbücher kaufen müssen, um durchs Kopieren die Urheberrechte nicht zu verletzen, betont die VG in einer Stellungnahme.

Mit einem Lizenzvertrag hätten die Kindergärten rechtliche Klarheit, argumentierte Krauß. „Denn es gibt in Deutschland ein absolutes Kopierverbot für Noten.“ Dafür müssen die Kindergärten allerdings zahlen. Die Vereinbarung sieht vor, dass für bis ezu 500 Kopien 56 Euro pro Jahr fällig werden. Kirchliche oder kommunale Kindergärten müssen 44,80 Euro zahlen.

Der Beitrag sei eine „kleine Kompensation für nicht verkaufte Liederbücher“, sagte Krauß. Schließlich seien Publikationen für Kinderlieder meist sehr aufwendig. Auch Peter Hempel von der Gema kann den Vorwurf von „Abzocke“ nicht nachvollziehen. Der Augsburger Allgemeinen sagte er: „Ich kann mir den Aufschrei nicht erklären. Wir denken, dass es so für die Einrichtungen sinnvoller ist als vorher.“

Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, sagte gegenüber der taz, dass zurzeit rund 3.500 Kindergärten den angebotenen Lizenzvertrag nutzen. Er betont jedoch, das es sich dabei um eine grobe Schätzung handle.

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