Ordnungshüter wollen ihr Recht

TARIFVERWEIGERUNG Ordnungsdienst-Mitarbeiter klagen gegen die Bezirksämter

Die Mitarbeiter der Bezirklichen Ordnungsdienste (BOD) sind stinksauer: Seit Jahren sind ihnen Gehaltsanteile vorenthalten und der „Bewährungsaufstieg“ in eine höhere Gehaltsgruppe verwehrt worden. 20 BOD-Mitarbeiter hatten die Bezirksämter auf Nachzahlung verklagt. Doch diese lehnten in einer konzertierten Aktion ein Musterverfahren ab. „Es wird auf Zeit gespielt und gemeint, wir würden die nächste Instanz finanziell nicht durchstehen“, schreiben Ordnungsdienst-Mitarbeiter in einem offenen Brief.

Der Bezirkliche Ordnungsdienst ist 2003 auf städtischer Ebene eingerichtet worden. Die Mitarbeiter sollen auf Sauberkeit und Ordnung achten und für Sicherheit sorgen – besonderes was Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde angeht, inzwischen auch das Flaschenverbot auf St. Pauli. Im Frühjahr 2006 war der BOD dezentralisiert und den Bezirksämtern unterstellt worden.

Schon 2003, so die Mitarbeiter, hätte ihnen eigentlich laut Bundesangestellten-Tarifvertrag eine höhere Gehaltsgruppe zugestanden. Jetzt stellten sie zudem fest, dass ihnen nach dem neuen „Tarifvertrag der Länder“ eine Aufstiegsklausel vorenthalten wird. Da die Bezirksämter hart blieben, schlossen sich 20 Betroffene zusammen und bestimmten einen Kollegen aus dem Bezirk Nord, der mit einer Musterklage Klarheit schaffen sollte.

Diese Klage hatte die Anwältin Dorothea Goergens aufgrund einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts prompt gewonnen, doch die Ämter weigerten sich, das Arbeitsgerichts-Urteil anzuerkennen. „Dadurch ist jeder von uns gezwungen, den 2.000 Euro teuren Rechtsstreit selbst zu tragen“, so die BOD’ler. Goergens gewann inzwischen zwei weitere Prozesse von Mitarbeitern aus Mitte und Wandsbek, andere Verfahren sind noch anhängig.

Obwohl die Bezirksämter dieselbe Summe aufbringen müssen, streben sie sogar die teure zweite Instanz an. Warum? „Dazu darf ich nichts sagen“, sagt Anwalt Oliver Melzer. Die BOD’ler kontern: „Wir wollen nicht mehr, als uns tariflich zusteht.“ KVA