Die FDP zeigt sich gesprächsbereit beim Mindestlohn in der Zeitarbeit. Auch dann wird sich das Entleihen von Arbeitskräften aus Osteuropa ab Mai 2011 rechnen.von BARBARA DRIBBUSCH

Eine Branche mit vielen Leiharbeitern: Fleischverarbeitung. Bild: dpa
BERLIN taz | Tomasz Major hat einen Traum. "Ich möchte im nächsten Jahr mit meinem Sohn nach Deutschland fahren und nicht im Fernsehen Witze über polnische ,Billiglohnarbeiter' hören", sagt der 35-jährige Unternehmensberater aus Krakau, "auch deswegen bin ich für einen Mindestlohn für die Zeitarbeit in Deutschland".
Dass ein polnischer Firmenberater vor Lohndumping durch Arbeitskräfte aus seinem Heimatland warnt, ist bemerkenswert. Ab Mai 2011 herrscht die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern. Zeitarbeitsfirmen mit Sitz in Polen könnten dann nach derzeitiger Rechtslage billige Arbeitskräfte nach Deutschland verleihen, die nicht den deutschen Tarifen unterliegen.
Deswegen drängt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf einen Mindestlohn in der Branche. Die FDP zeigt sich gesprächsbereit. Die Liberalen wissen, dass sie gegen Union und Arbeitgeber den Mindestlohn nicht stoppen können, wollen ihr Ja aber noch als politische Verhandlungsmasse nutzen. Ein Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche ist wahrscheinlich - kann aber noch dauern.
Die Lohnkonkurrenz durch billigere Arbeitskräfte aus Polen käme dabei nicht unbedingt durch Firmen in polnischer Hand, betont Major. "10 bis 20 Zeitarbeitsfirmen aus Deutschland" seien schon an ihn herangetreten und hätten ihn beauftragt, einen "polnischen Haustarifvertrag" für ihre Tochtergesellschaften in Polen zu entwerfen, erzählt der Rechtsanwalt, der den Unternehmerverband IPP für Zeitarbeitsfirmen gründete. Von der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai "werden am Ende fast ausschließlich deutsche Unternehmen profitieren, sowohl als ausleihende Zeitarbeitsunternehmen als auch als Entleiher", prophezeit Major.
Die Freizügigkeit gilt für Jobsuchende aus Polen, Tschechien, Ungarn, der Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen. Erwerbssuchende aus diesen Ländern können ab Mai in Deutschland jede sozialversicherungspflichtige Arbeit annehmen und müssen nach den hiesigen Tarifen oder Mindestlöhnen bezahlt werden. Eine heikle Situation ergibt sich jedoch in der Zeitarbeit, wenn dort Firmen mit Sitz im Ausland Arbeitskräfte nach Deutschland verleihen. "Ein gültiger polnischer Tarifvertrag wäre dann auch für hier tätige Zeitarbeitnehmer gültig", warnt Michael Wehran, Sprecher des Bundesverbandes Zeitarbeit BZA. Eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze hingegen gälte auch für entsandte Arbeitnehmer.
Doch auch mit einem Mindestlohn rechnet es sich künftig für Firmen mit Sitz in Polen, Arbeitnehmer an hiesige Unternehmen zu verleihen. Zeitarbeiter polnischer Firmen werden nach dem dortigen Recht sozialversichert und besteuert. Bei einem Bruttolohn von 1.350 Euro beispielsweise werden für den Arbeitnehmer nur 19 Prozent, für den Arbeitgeber nur 11 Prozent an Abgaben fällig, beschreibt Major in der IPP-Fachzeitschrift Entsendung. "Steuern und Sozialversicherung machen einen großen Unterschied", sagt Major. Auch bei einem Mindestlohn könnten Firmen mit Sitz im Ausland Zeitarbeiter daher billiger anbieten als die hiesige Konkurrenz.
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Leserkommentare
28.11.2010 07:08 | Karin Haertel
Wer aufmerksam bezueglich der Irland-Pleite zugehoert hat, der hat auch gehoert, dsss dort die Mindesztloehne jetzt gekuerz ...
26.11.2010 13:38 | Friedrich Grimm
Das richtige Bild zu diesem Thema. Erstaunlich, dass ziemlich kurz vor dem Jahreswechsel auch die so genannten Regierungspa ...
26.11.2010 02:15 | Juergen K
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