Pfandbons, Fischbrötchen, Damenbinden

KÜNDIGUNGEN Immer wieder fliegen Mitarbeiter wegen angeblichem Diebstahl raus. Zu Unrecht?

BERLIN taz | Kündigungen wegen angeblichen Diebstahls haben in den vergangenen Wochen immer wieder für Aufregung gesorgt. Oft steht der Verdacht im Raum, dass Firmen so missliebige Mitarbeiter loswerden wollen.

Bundesweit bekannt wurde der Fall der Berliner Supermarktkassiererin Barbara E. („Emmely“), die unberechtigt zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst haben soll und deshalb gekündigt wurde. Das Landesarbeitsgericht Berlin entschied zugunsten des Arbeitgebers, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) sprach daraufhin von einem „barbarischen Urteil von asozialer Qualität“. Vor kurzem hat das Bundesarbeitsgericht die Revision in dem Fall zugelassen.

Im September 2008 erklärte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main die fristlose Kündigung einer Küchenhilfe für rechtmäßig. Die Frau hatte nach Feierabend drei Fischbrötchen mitgenommen, ohne sie zu bezahlen. Das Argument, die Brötchen seien sowieso für den Müll bestimmt, half nicht.

Vor dem Arbeitsgericht Heilbronn wurde vergangene Woche ein Rechtsstreit wegen angeblichen Diebstahls von zwei Brötchen einvernehmlich beigelegt. Die Hohenloher Krankenhaus GmbH zog den Vorwurf zurück, die gekündigte 60-jährige Küchenhelferin habe die Brötchen gestohlen. Im Gegenzug erklärte sich die Frau mit ihrer Kündigung zum 30. September einverstanden. Bis dahin bekommt sie weiter ihr Gehalt, außerdem erhält sie eine Nachzahlung. Im Februar waren im Spind der Frau zwei Brötchen entdeckt worden. Die Frau beteuerte, ein Auslieferungsfahrer habe den Mitarbeitern regelmäßig eine gewisse Anzahl Brötchen geschenkt.

Im März erklärte das Arbeitsgericht Wuppertal dagegen die fristlose Kündigung einer 48-jährigen Angestellten wegen 0,59 Euro für unwirksam. Die Mitarbeiterin benötigte nach Ladenschluss noch Damenbinden und ließ das Geld dafür absprachegemäß auf einem Tisch liegen. Später wurde ihr Diebstahl vorgeworfen. WOS