Das Landgericht München entschied, dass die Verantwortlichen der DVU gar nicht befugt waren, einen Vereinigungsvertrag mit der NPD-Führung auszuhandeln.von Andreas Speit

Das Gericht teilt den Zweifel der Kritiker, dass die nötige Urabstimmung der DVU zur Fusion mit der NPD formal korrekt gelaufen sei. Bild: dpa
Ist die Fusion von NPD und DVU nicht rechtens? Seit Bekanntwerden der Vereinigungspläne des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigts und des DVU-Bundeschefs Matthias Faust sprachen DVU-Fusionskritiker immer wieder von Formfehlern bei der Mitgliederbefragung und Ausgrenzungsbemühungen von Verschmelzungskritikern. Am Donnerstag konnten die Kritiker wie Hans-Gerd Wiechmann, Max Branghofer, Torsten Meyer und Ingeborg Lobocki vor dem Landgericht München einen Erfolg erstreiten.
Das Gericht entschied, dass die DVU-Verantwortlichen um Faust gar nicht befugt waren, einen Vereinigungsvertrag mit der NPD-Führung auszuhandeln. In den Beschluss heißt es: "Der Antragsgegnerin (der DVU) wird untersagt, den Verschmelzungsvertrag mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) vor einer erneuten Urabstimmung (...) zu unterzeichnen".
Zu dem Verfahren war es gekommen, da Wiechmann als DVU-Chef in Niedersachsen, Mayer als DVU-Vorsitzender in Berlin, Branghofer als DVU-Chef in Nordrhein-Westfallen und Lobocki als DVU-Vorsitzende in Schleswig-Holstein vor dem Gericht Klage einreichten. Gleich nach dem DVU-Bundesparteitag im Dezember 2010, auf dem die Fusion beschlossen wurde, hatten Branghofer und Wiechmann verkündet, Rechtsmittel einzulegen. Denn die Anträge der Kritiker sollen unterschlagen worden sein, NPD-Kader wären gar in die DVU eingetreten um die nötigen Mehrheiten zu sichern, behauptetet Wiechmann.
Das Gericht teilt nun den Zweifel der Kritiker, dass die nötige Urabstimmung der DVU formal korrekt gelaufen sei. Seit der Befragung der DVU-Mitglieder hatten die Kritiker auf die Unregelmäßigkeit der Zusendung des Befragungsbogens hingewiesen und die Unüberprüfbarkeit des Ergebnisses betont. Die genauen Konsequenzen der Rechtsentscheidung waren am Donnerstagabend für die offiziell schon gefeierte Verschmelzung von NPD und DVU noch nicht absehbar. Bei dem DVU-Parteitag konnte Branghofer der taz nicht erklären, was sie zu tun gedenken, wenn sie die Rechtsstreits gewinnen. Denn die Parteikasse ist leer, der Großgeldgeber Gerhard Frey will auch nicht mehr geben und die Mitglieder sollen kaum motivierbar seien.
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Leserkommentare
31.01.2011 07:39 | Querulant
@Franz Beer ...
30.01.2011 16:35 | Franz Beer
Vieleicht hätte das Gericht besser entschieden das beide Parteien nicht das Recht hätten einen Vereinigungsvertrag zu verha ...
28.01.2011 09:02 | Querulant
Wäre schön, wenn sich damit der ganze Mist um diese zwei Parteien von selbst erledigen würde... aber irgendwie habe ich mei ...