Kusch unter Beschuss

SPD und GAL kritisieren Position des Justizsenators zu DNA-Analysen und Antidiskriminierungsgesetz

Kein justizpolitisches Thema, zu dem Roger Kusch (CDU) derzeit schweigt: Ob Vaterschaftstests, das Antidiskriminierungsgesetz oder DNA-Analysen – Hamburgs Justizsenator sieht sich in der Pflicht, alles zu kommentieren. Und eckt damit regelmäßig an.

So nimmt Kusch die schnelle Aufklärung des Mooshammer-Mordes zum Anlass, die „Ausweitung von DNA-Analysen“ zu fordern, ohne zu konkretisieren, welche Personengruppen routinemäßig gescannt werden sollten. Nur das rot-grüne „Scheinargument der informellen Selbstbestimmung“ verhindere eine wirkungsvollere Verbrechensbekämpfung, poltert Kusch.

Der Hamburger SPD-Innenexperte Andreas Dressel kann zwar einer „maßvollen Ausweitung der Anwendungsfälle für den genetischen Fingerabdruck“ einiges abgewinnen, warnte aber vor einer „Hau-drauf-Rhetorik“ und „Sonderwegen einzelner Bundesländer“. Das Bundesverfassungsgericht habe „restriktive Vorgaben für die DNA-Proben formuliert“. Wichtig seien deshalb ein „überparteilicher Konsens“, ein „sorgsames juristisches Abwägen“ und ein bundesweit abgestimmtes Verfahren.

Empörung löste Kuschs Kritik am Antidiskriminierungsgesetz der Bundesregierung bei der GAL aus. Kusch prophezeit, das Gesetz löse eine Klagewelle aus und schade der Hamburger Wirtschaft, weil jeder einfach behaupten könne, eine Stelle nicht zu bekommen, weil er als Angehöriger einer Minderheit diskriminiert werden sollte. Dann müsse der Arbeitgeber laut Gesetz den Gegenbeweis erbringen, um vor Gericht zu gewinnen.

„Eine Mischung aus Falschbehauptungen und Panikmache“ sind für den GAlier Till Steffen solche Äußerungen. Erfahrungen anderer Länder mit vergleichbaren Regelungen würden zeigen, dass die Wirtschaft nicht belastet würde und eine Prozessflut ausbliebe. Wer diskriminiert werde, könne dies zudem vor Gericht nicht einfach behaupten, sondern müsse die Benachteiligung nachvollziehbar glaubhaft machen. Marco Carini