Geheimsache Kinderbetreuung

Kita-Volksbegehren beinhaltet eine gesetzliche Elternmitbestimmung. Wie wichtig die ist, zeigen aktuelle Vorfälle

Das mit dem Volksentscheid zur Abstimmung gestellte Kita-Gesetz beinhaltet auch eine verfasste Elternmitbestimmung nach dem Vorbild des Schulsystems. Ex-Bildungssenator Rudolf Lange (FDP) hatte dies abgelehnt. In der „Qualitätsvereinbarung“, die er mit den Kita-Verbänden abschloss, ist es den Trägern überlassen, „Richtlinien“ für eine Elternvertretung zu formulieren.

Doch wie wichtig eine gesetzlich verankerte Elternmitbestimmung mit verbrieften Rechten ist, machte kürzlich ein Elternabend in einer Eimsbüttler Kita der städtischen Vereinigung der Kindertagesstätten deutlich. Dort verweigerte die Leiterin den Eltern die simple Auskunft, wie viele Kinder betreut werden. Sie berief sich dabei auf Vereinigungsvorstand Martin Schaedel, der gesagt habe, dass sie im neuen System keine „Betriebsdaten“ an die Eltern weitergeben müsse. Wörtlich: „Deshalb lassen wir uns nicht von Ihnen in die Karten gucken.“

Die Frage, wie viele Kinder in einer Kita betreut werden ist, auch für Eltern wichtig. In diesem Fall wollten sie wissen, ob eine der Erzieherinnen gehen muss. Auch gibt es im neuen Gutscheinsystem keine vorgeschriebenen Gruppengrößen mehr. Der Gutschein beinhaltet lediglich einen Betreuungsschlüssel pro Kind. Was bei einer anderen Eimsbüttler Kita dazu führte, dass plötzlich 16 statt der bisher üblichen 13 Kinder in einer Krippe für Null- bis Drei-Jährige waren. Für die gab es zwar mehr Personalstunden, doch der Alltag werde für kleinen Kinder dadurch „viel anstrengender“, berichtet eine Mutter.

„Eltermitbestimmung ist eines der wichtigsten Qualitätskontrollmechanismen“, erklärt Elternvertreter Matthias Taube (FamilienPower), der an besagtem Elternabend anwesend war. „Wir werden hier als Kunden angesehen, aber wir wollen als Partner behandelt werden.“

Laut Hedi Colberg-Schrader handelt es sich hier um ein Missverständnis. „Die Kita-Leitungen sind durchaus autorisiert, über die Auslastung zu informieren“, sagt die zweite Vereinigungs-Vorständlerin. Lediglich bei Prognosen sollten sie zurückhaltend sein. KAIJA KUTTER