Pleitegeier im Anflug auf deutsche Städte

Kommunen haben Probleme mit riskanten Finanzgeschäften. Das Verleasen von öffentlicher Infrastruktur an US-Unternehmen könnte teuer werden. Rechtsänderung in den USA. Bayerisches Innenministerium warnt

NÜRNBERG taz ■ Es war eine fantastische Lösung. Manch bankrotte Stadtverwaltung in Deutschland hat sie ausprobiert. Das Motto: Gib deine U-Bahn oder Kläranlage bei einer US-Firma in Leasing, miete sie zurück und verdiene auf diese Art ein paar Millionen Euro. Der Fachausdruck: Cross-Border-Leasing. Doch damit ist nun Schluss. Die USA haben gerade die Regelung geändert, die das geniale Geschäft möglich machte – mit möglicherweise fatalen Folgen für hiesige Stadtkämmerer.

Im Rahmen der US-Steuergesetzgebung ist das grenzüberschreitende Leasing rückwirkend ab 12. März 2004 nun verboten. Dem haben US-Senat und Repräsentantenhaus zugestimmt, Präsident George W. Bush unterschrieb die Gesetzesänderung.

Aber nicht nur die Transaktionen ab März können durch derzeit laufenden Steuerprüfungen in den USA infrage gestellt werden, sondern auch frühere. Und damit können US-Firmen Schadenersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe an die Städte herantragen.

Außerdem bekommt die oberste US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) mehr Handlungsmöglichkeiten, die laufenden Leasings zu überprüfen. Das betont Steuerfachanwalt Ulrich Eder. Das Risiko einer Steuerrechtsänderung trägt zwar prinzipiell der US-Partner, doch im Falle einer Betriebsprüfung könne das Risiko einer Versagung der Steuervorteile auch an der jeweiligen Stadt hängen bleiben, so Eder.

An diesem Punkt fühlt sich das bayerische Innenministerium bestätigt: „Genau deshalb haben wir ja immer wieder vor dem Cross-Border-Leasing gewarnt“, erklärt Sprecher Michael Ziegler. Die Möglichkeit eines millionenschweren Schadenersatzes ist nicht nur theoretisch gegeben. Im Augenblick erhalten Kommunen Post von der US-Steuerbehörde, die ihre Leasing-Geschäfte unter die Lupe nimmt, wie Wirtschaftsprüfer Arnd Bühner von der Firma Ernst & Young bestätigt.

Für Clemens Stoffers von der Stadtkämmerei Essen sind solche Betriebsprüfungen auch „kein ungewöhnlicher Vorgang“. Schon das ganz normale Vertragsmanagement enthält genug Fallstricke, wie der Fall Essen zeigt. Dort wäre eine „winzige Katasterverschiebung“ im Zuge einer Neuvermessung der Messe, wie Grünen-Stadtrat Mehrdad Moftofizadeh erzählt, der Stadt beinahe zum Verhängnis geworden. Diese hätte zuerst mit dem US-Vertragspartner, der die Messe geleast hat, abgestimmt werden müssen. Ansonsten könnte dieser mit Schadenersatz bis zu 30 Prozent des Transaktionsvolumens drohen – in Essen dann 130 Millionen Euro. Bei einem Schuldenstand von über 300 Millionen würde das der Stadt den letzten Spielraum rauben.

Besonders pikant: Der Gerichtsstand ist jeweils New York. Schließlich ist die USA bekannt für hohe Schadenersatzforderungen. Ein Berater, der lieber nicht genannt werden will, bestätigt, dass man das Problem aber beseitigt habe und die Stadtväter von Essen „jetzt wieder ruhig schlafen können“.

Bis ähnliche Probleme beim nächsten Mal wieder auftauchen. CORELL WEX