Mehr Autonomie am Lebensende

Justizministerin Zypries will das Recht von schwerkranken Patienten stärken, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Auch die Verfügungen von Wachkoma-Patienten sollen gelten. Damit stellt sich die Ministerin gegen die Enquetekommission

Erklärungen wie „ich will nicht an Schläuchen hängen“ sollen nicht gelten

VON CHRISTIAN RATH

Der Wille von Schwerkranken soll künftig rechtlich verbindlich sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, den sie gestern vorstellte. Patientenverfügungen sollen für Ärzte maßgeblich sein – jedenfalls solange es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Kranke später seinen Willen wieder geändert hat.

Normalerweise kann jeder selbst entscheiden, ob und wie er ärztlich behandelt werden will. Wenn aber ein Kranker das Bewusstsein oder den klaren Verstand verloren hat, muss auf frührere Äußerungen zurückgegriffen werden – so genannte Patientenverfügungen. Bislang ist aber umstritten, ob diese Unterlagen für Ärzte verbindlich sind oder nur ein Indiz für den Willen des Patienten darstellen. Kritiker fürchten, dass Patienten leichtfertig sinnvolle Therapien ablehnen, weil sie die konkreten Heilungschancen nicht einschätzen können. Pauschale Erklärungen wie „ich will nicht an Schläuchen hängen“ sollen für Ärzte nicht verbindlich sein. Auf der anderen Seite fürchten Patienten, dass Ärzte ihren Wunsch nach einem Tod ohne künstliche Lebensverlängerung nicht ernst nehmen.

Die Justizministerin hat sich nun klar dafür entschieden, die Autonomie der Patienten zu stärken. Zypries folgt damit den Vorschlägen einer von ihr eingesetzten Kommission, die der ehemalige BGH-Richter Klaus Kutzer geleitet hat. Die deutlich restriktivere Linie der Bundestags-Enquetekommission „Ethik und Recht in der modernen Medizin“ lehnt sie ab.

Konkret umstritten sind vor allem zwei Punkte: Die Enquetekommission fordert, dass der Patientenwille nur verbindlich sein soll, wenn die Krankheit unumkehrbar zum Tode führt. Damit wären Patientenverfügungen bei Wachkoma-Patienten unwirksam. Rund 10.000 werden in Deutschland behandelt, oft jahrelang künstlich ernährt und beatmet, ohne dass der Tod konkret absehbar ist. Zypries hingegen will gerade auch in diesen Fällen eine Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen durch den Patienten akzeptieren – sie sieht sich durch Hunderte von Briefen an das Justizministerium bestätigt. Nur in seltenen Ausnahmefällen sollen Vormundschaftsgerichte in die Entscheidung einbezogen werden.

Außerdem fordert die Enquetekommission, dass Patientenverfügungen schriftlich abgefasst werden müssen. Zypries dagegen will die Schwelle möglichst niedrig halten. „Wenn jemand, kurz bevor er ins Koma fällt, mündlich letzte Anweisungen gibt, dann muss auch das beachtet werden“, argumentiert Zypries. Ansonsten sei es natürlich sinnvoll, die persönlichen Vorstellungen möglichst konkret und schriftlich festzuhalten und sich vorher auch ärztlich beraten zu lassen. Nach Schätzungen der Deutschen Hospizstiftung haben etwa sieben Millionen Deutsche bereits eine Patientenverfügung abgefasst.

Eingeschränkt ist die Autonomie der Patienten nur in einem Punkt. Dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe, also der Todesspritze, ist auch künftig nicht zu folgen. Zypries stellte gestern aber klar, dass das Abschalten von Apparaten auf Wunsch des Patienten heute schon als „passive Sterbehilfe“ zulässig ist. Erlaubt ist auch die „indirekte Sterbehilfe“, also die Gabe von hochwirksamen Schmerzmitteln, die als unbeabsichtigte Nebenwirkung zugleich das Leben verkürzen.

Das von Zypries geplante Gesetz soll Anfang 2006 in Kraft treten. Im Justizministerium rechnet man letztlich mit einer breiten Zustimmung im Bundestag. Die Wortführer in der Enquetekommission seien in ihren eigenen Fraktionen oft in der Minderheit.