Das Hamburger Landgericht spricht einen Polizisten vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Im Hintergrund des Verfahrens finden sich zahlreiche Ungereimtheiten.von KAI VON APPEN

"Objektive Beweise gibt es nicht": Das Hamburger Landgericht sprach Kamiar M. frei. Bild: dpa
HAMBURG taz | Die Affäre um den Hamburger Polizisten Kamiar M. ist zu einem vorläufigen Ende gelangt. Am Mittwoch sprach das Landgericht den 32-Jährigen in der Berufungsinstanz vom Vorwurf der sexuellen Nötigung seiner langjährigen Freundin Meike W. frei - wie zuvor bereits das Amtsgericht Hamburg-Blankenese.
"Was in jener Nacht wirklich passiert ist, wird ein Geheimnis der beiden bleiben", sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Lesmeister-Kappel. Es stehe "Aussage gegen Aussage", wie so oft bei Sexualdelikten. Die Indizien aber sprächen aus Sicht des Gerichts gegen die Angaben von Meike W. - und die Polizeiermittlungen seien obendrein einseitig und "dilettantisch" gewesen.
Am 11. September 2007 hatte W. Kamiar M. angezeigt, weil er sie sexuell bedrängt habe. Ihren Angaben zufolge hatte er sie per SMS in seine Wohnung bestellt: Wegen beruflicher Probleme wolle er sich das Leben nehmen. W. zufolge hatte M. den Gürtel eines Bademantels um seinen Hals geschnürt, als er sie plötzlich auf das Bett gezerrt und ihr an die Brust gefasst habe. W. gab an, laut um Hilfe gerufen zu haben.
Was Meike W. weder bei der Polizei noch vor Gericht erwähnte: Obwohl sie und M. längst neue Lebenspartner hatten, unterhielten beide bis zuletzt eine sexuell intime Beziehung miteinander. Zweifel an der Bademantelgeschichte nährte vor Gericht der Gerichtsmediziner Klaus Püschel: Sich auf die beschriebene Weise das Leben zu nehmen, sei "physiologisch nicht möglich", konstatierte die Richterin in der Urteilsbegründung. Die Ermittler des LKA hatten weder nach einem Bademantel gesucht noch einen gefunden. Die Nachbarn von Kamiar M. wiederum wollen in der betreffenden Nacht keine Hilferufe gehört haben.
"Was geschehen ist, ist im Dunkel geblieben", sagte Lesmeister-Kappel: "Objektive Beweise gibt es nicht." Die Richterin äußerte die Vermutung, dass Meike M., deren Beziehung zu ihrem heutigen Ehemann damals auf der Kippe gestanden habe, "Angst" gehabt haben könnte "vor dem Aufdecken eines sexuellen Verhältnisses" - und deshalb M. fälschlich beschuldigt.
Brisanter als der Fall selbst ist das Beiwerk: Einen Tag, nachdem W. Anzeige erstattet hatte, ließ Hamburgs oberster Polizeiführer Kuno Lehmann den Polizisten Kamiar M. ins Präsidium bestellen - noch ehe M. vom Dezernat für Sexualdelikte beim Landeskriminalamt (LKA 42) befragt worden war.
In seinem Büro ließ der Polizeidirektor den unbewaffneten M. plötzlich von einem Mobilien Einsatzkommando überwältigen - unter Verwendung scharfer Waffen (taz berichtete). Vieles spricht dafür, dass Kamiar M. bei Lehmann in Ungnade gefallen war: Nachdem er in einem früheren Verfahren vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden war, hatte sich M. beim damaligen Innensenator über seine anhaltende Suspendierung beschwert.
Es war bereits die dritte Auflage des Prozesses. 2010 war das das Verfahren nach 20 Verhandlungstagen vor dem Landgericht geplatzt: Richterin Ute Barrelet erklärte ihren Kollegen Alfons Schwarz für befangen, nachdem er Entlastendes ignoriert hatte.
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