„Es gibt keine Embryonen zweiter Klasse“

Wenn Embryonen keine Menschenwürde mehr haben, schafft man Abwägungstatbestände, kritisiert der grüne Vizefraktionschef Reinhard Loske. Damit könnten Interessen Dritter ins Spiel kommen, etwa von Eltern und Forschern

taz: Herr Loske, die Justizministerin hat sich sowohl gegen PID als auch gegen das Klonen ausgesprochen. Sind Sie zufrieden?

Reinhard Loske: Ich finde sehr positiv, dass Frau Zypries hier klar Stellung bezogen hat. Vor allem ist ihre Begründung sehr gesellschaftspolitisch. Sie führt das Verzweckungsverbot an und sagt, es dürften keine Embryonen zum Zwecke der Forschung hergestellt werden. Und bei der PID diskutiert sie nicht embryonenzentriert, sondern sagt, es sei unmöglich, Aussonderungskriterien festzulegen. In diesen beiden Fragen hat sie unsere volle Zustimmung.

Wo sehen Sie dann den Pferdefuß?

Das ist die ganze Debatte um die Herabstufung beim Embryonenschutz von Artikel 1 auf Artikel 2 des Grundgesetzes.

Also dass Reagenzglasembryonen künftig keine Menschenwürde mehr zugestanden werden soll?

Ich halte es für falsch, von Embryonen erster und zweiter Klasse zu reden. Wenn, wie Frau Zypries es vorschlägt, Embryonen keine Menschenwürde mehr haben, schafft man Abwägungstatbestände. Und damit können dann auch andere Interessen ins Spiel kommen. Die Interessen der Eltern zum Beispiel, der Patienten oder auch der Forscher.

Frau Zypries sagt, dass Abwägungen möglich sein müssen.

Sie sagt ausdrücklich, dass das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 einen Spielraum für Abwägungen mit den Grundrechten der Eltern und der Forscher zulässt. Dabei gibt es hier auch andere Wege als eine Herabstufung des Embryonenschutzes. Der Bundestag hat in Sachen Stammzellforschung ja gerade nach langer, schmerzhafter Diskussion selber eine Abwägung vorgenommmen. Er geht ausdrücklich davon aus, dass die Menschenwürde auch für Embryonen gilt: Er hat mit der Stichtagsregelung nur für einen eng definierten Bereich eine Ausnahme geschaffen.

Die Justizministerin will aber hier weitergehen?

Eine generelle Öffnung für Abwägungen halte ich für sehr problematisch. Weil wir dann den Interessen Dritter Tür und Tor öffnen. Vor allem wenn man weiß, was für eine ökonomische Potenz in dem Sektor steckt.

Welche Auswirkungen befürchten Sie konkret?

Gar keine. Der Gesetzgeber ist der Deutsche Bundestag. Und der hat in der Frage, die Frau Zypries als überprüfungswürdig markiert hat, nämlich das Stammzellengesetz, klare Festlegungen getroffen. Diese Regelung gilt. Und ich sehe im Bundestag, außer vielleicht bei der FDP, auch niemanden, der das ändern will.

Von den Forschern kommt aber schon die Forderung, dass die jetzt verfügbaren embryonalen Stammzellen nicht ausreichen werden.

Wir sollten uns jetzt darauf konzentrieren, was innerhalb der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen an Forschung möglich ist, und dann daraus schlussfolgern, was das zum Beispiel für die Stammzellforschung bedeutet. Aus therapeutischen Gründen besteht derzeit überhaupt keine Notwendigkeit, hier noch eine weitere Öffnung vorzunehmen. Auch unter Forschungsaspekten ist es sinnvoll, sich gezielt auf wenige Stammzelllinien zu konzentrieren, damit die Ergebnisse vergleichbar sind. INTERVIEW: WOLFGANG LÖHR