Polizeigewalt am 1. Mai: Randalierer werden verurteilt

Polizist, der einen Demonstranten getreten hat, zu Haft auf Bewährung verdonnert, Verfahren gegen einen weiteren Beamten steht vor dem Abschluss.

Der Polizeitritt vom 1. Mai 2010 in dem youtube-Video Bild: screenshot youtube

Der 1. Mai 2010 hat weitreichende Folgen für zwei Berliner Polizisten. Ein Beamter, der einen am Boden liegenden Demonstranten gegen den Kopf getreten hatte, ist zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Verfahren gegen einen zweiten Polizisten, der den Demonstranten geschlagen haben soll, steht kurz vor dem Abschluss.

Im Anschluss an die "revolutionäre 1. Mai-Demonstration" war es in Kreuzberg zu Auseinandersetzungen gekommen. Dabei war auf dem Spreewaldplatz ein Mann vor einem heranstürmenden Polizeitrupp zu Fall gekommen. Ein Video auf der online-Plattform youtube zeigt, wie ein vermummter Beamter dem am Boden Liegenden mit voller Wucht gegen den Kopf tritt.

Die Polizei hatte noch in derselben Nacht ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Der Beamte hatte sich wenige Tage später gegenüber einem Vorgesetzten offenbart und die Tat gestanden (taz berichtete). Wie erst jetzt bekannt wurde, ist er bereits Ende Oktober in einem so genannten Strafbefehlsverfahren ohne öffentlichen Prozess verurteilt worden. "Bei klarer Beweislage ist das durchaus üblich", erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Holger Freund. Dabei entwirft der Staatswalt einen Strafbefehl, der vom Richter geprüft und gegebenenfalls unterzeichnet wird. Wenn der Angeklagte nicht binnen zwei Wochen Einspruch einlegt, ist das Urteil rechtskräftig. Opfer und Öffentlichkeit werden in solchen Fällen nur auf Nachfrage informiert, so Freund. "Die Staatsanwaltschaft hat aber kein Interesse daran, Polizeibeamte besser als andere Angeklagte zu behandeln", betont der Sprecher. Im Gegenteil: Schließlich gehe es um das spezielle Delikt Körperverletzung im Amt.

Die Polizei hatte gegen den Beamten noch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Zu dessen Ausagng könne man aus rechtlichen Gründen nichts sagen, teilte ein Sprecher mit. Beruflich ist der Polizist mit einem blauen Auge davon gekommen. Wäre er zu einer Haftstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt worden, hätte er nicht mehr als Polizist arbeiten dürfen. Er ist laut Polizei wieder im Dienst, allerdings auf einer anderen Dienststelle.

Anna Luczak, die Anwältin des Getretenen, hält das Urteil prinzipiell für angemessen, "obwohl es sicher härter ausgefallen wäre, wenn ein Demonstrant einen Polizisten getreten hätte". Sie hätte sich eine Verhandlung vor Gericht gewünscht, weil dann das ganze Beweismaterial öffentlich zugänglich wäre. Dazu gehören Polizeivideos, die den Vorfall aus anderer Perspektive zeigen.

Nach Informationen der taz ist darauf zu sehen, dass bereits vor dem Kopftritt ein anderer Beamter den schon auf dem Boden Liegenden mit dem Schlagstock getroffen hat. Dieser uniformierte Schläger war nicht geständig und musste mühsam ermittelt werden.

Laut Staatsanwaltschaft steht auch das Verfahren gegen ihn mittlerweile unmittelbar vor dem Abschluss. Danach könnte es für die beiden Polizisten noch kostspielig werden. Luczak will noch Schmerzensgeld für ihren Mandaten einklagen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.