Überfüllte Unterkünfte, schlechte Sozialleistungen, medizinische Notfallversorgung: Die UNO verschärft ihre Kritik an Deutschlands Umgang mit Asylsuchenden. von Lukas Ondreka

Für eine menschenwürdige Behandlung: Asylbewerber bei einer Kundgebung 2010 in Regensburg. Bild: dapd
BERLIN taz | Die Vereinten Nationen haben Deutschland für seinen Umgang mit Asylsuchenden gerügt. Mit "großer Besorgnis" nehme der UN-Sozialausschuss die Situation der Asylsuchenden zur Kenntnis, heißt es in seinem am Freitag in Genf veröffentlichten Abschlussbericht. Asylsuchende in Deutschland würden keine angemessenen Sozialleistungen erhalten, lebten in überfüllten Unterkünften, hätten keinen Zugang zum Arbeitsmarkt und könnten lediglich auf medizinische Notfallversorgung zurückgreifen.
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Der Sozialausschuss reagiert damit auf den 2008 vorgelegten fünften Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Deutschland. Mit der Unterzeichnung des UN-Sozialpaktes hatte sich Deutschland 1973 verpflichtet, diese zentralen Menschenrechte zu gewährleisten.
"Die deutlichen Worte des Ausschusses zeigen, wie dringend der Handlungsbedarf ist", sagt die Menschenrechtsexpertin Katharina Spieß, die für Amnesty International die Umsetzung der Sozialrechte in Deutschland beobachtet. "Es wäre schön, wenn sich die Bundesregierung nicht so verhalten würde wie ihre Vorgänger."
Zuletzt hatte der UN-Sozialausschuss 2001 die Situation von Asylsuchenden in Deutschland kritisiert. "Geändert hat sich seitdem nichts", sagt Spieß. So sind die Sozialhilfeleistungen für Asylsuchende seit 1993 nicht an die Preissteigerungsrate angepasst geworden. Den Betroffenen, zu denen auch Geduldete und humanitäre Flüchtlinge zählen, werden nicht einmal zwei Drittel der Hartz-IV-Leistungen zugestanden.
"Das deutsche Asylsystem ist einzigartig, wenn es um die Ausgrenzung der Betroffenen geht", urteilt Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Berliner Flüchtlingsrats. "Möchte man einen Schäferhund im Zwinger halten, sind acht Quadratmeter Pflicht. Für die Unterkunft eines Asylsuchenden in Berlin und Brandenburg sind sechs Quadratmeter vorgesehen. In anderen Bundesländern fehlt jegliche Vorschrift." Überdies grenze die Kombination aus Arbeitsverbot einerseits und Entzug von Bargeld andererseits die Asylsuchenden vollends aus der Gesellschaft aus. Die Folgen seien physische und psychische Erkrankungen.
Dass die im UN-Sozialpakt verbrieften wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte jedermann zu gewähren sind, unterstrich zuletzt das Bundesverfassungsgericht Anfang 2010 in seinem Hartz-IV-Urteil. Darin erklärte das oberste deutsche Gericht die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für verfassungswidrig. Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht bezeichnete daraufhin auch die Leistungen für Asylsuchende als "evident unzureichend" und legte das Asylbewerberleistungsgesetz im vergangenen Jahr dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Die Verfassungsrichter werden ihr Urteil hierzu allerdings frühestens im Herbst fällen.
Immerhin erkennt mittlerweile aber auch die schwarz-gelbe Bundesregierung Handlungsbedarf: "Wir warten nicht das Urteil des Verfassungsgerichts ab", versicherte ein Sprecher des Bundessozialministeriums der taz. Dass die Sozialleistungen von Asylbewerbern neu berechnet werden müssen, hatte die Regierung erstmals im vergangenen November eingestanden. Damals räumte sie ein, die Höhe der Leistungen erfolge "auf der Grundlage von Kosteneinschätzungen" und entspreche "daher nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts". Wie genau die Neuberechnung aussehen soll, ist jedoch ein halbes Jahr später weiter unklar. Die Prüfung hierzu sei "noch nicht abgeschlossen".
Der Sozialrechtsexperte Classen zweifelt an der Ernsthaftigkeit: "Ich habe eher den Eindruck, die prüfen überhaupt nicht." Von der der UN-Kritik verspricht er sich nicht allzu viel. Die Forderungen seien zwar völkerrechtlich bindend, doch mangele es der UN an Sanktionsmöglichkeiten.
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