Der Terror der Roten Khmer

Wer waren die Roten Khmer?

Sie gingen aus der Kommunistischen Partei Kambodschas hervor. Ihre Ideologie war eine Mischung aus Maoismus, Verherrlichung des Bauerntums und Kulturnationalismus. Sie selbst benutzten den Namen Angka („Die Organisation“). Am 17. April 1975 übernahmen sie die Herrschaft in Kambodscha, das im Vietnamkrieg zwischen die Fronten geraten war.

Was wollten sie erreichen?

Einen Bauernstaat, ohne Klassenunterschiede, in dem jede Individualität aufgehoben war.

Wie gingen sie vor?

Sie schafften das Geld ab, verboten die Religion und verbrannten Bücher. Die Stadtbevölkerung wurde zum Arbeiten aufs Land verfrachtet. Schon wer lesen und sprechen konnte, lief Gefahr, als „Bourgeois“ bezeichnet und ermordet zu werden. Schätzungsweise 1,7 Millionen Kambodschaner kamen während der Herrschaft der Khmer ums Leben, rund ein Fünftel der Bevölkerung. Etwa die Hälfte davon wurde getötet, die anderen starben durch Zwangsarbeit, Hunger oder Krankheit.

Was beendete ihre Herrschaft?

Im Januar 1979 marschierte das kommunistische Vietnam in Kambodscha ein. Die Roten Khmer zogen sich in den Dschungel zurück und begannen mit der Unterstützung Chinas, Thailands und der USA einen Guerillakrieg gegen die von den Vietnamesen eingesetzte Regierung. Noch bis 1991 erkannte die westliche Welt die Exilregierung, an der die Khmer beteiligt waren, als legitime Regierung Kambodschas an, die das Land auch in der UNO vertrat.

Warum hat die Aufarbeitung so lange gedauert?

Der Anführer der Roten Khmer, Pol Pot, starb 1998. Im selben Jahr wurden die meisten ehemaligen Führer von der kambodschanischen Regierung amnestiert – gegen das Versprechen, endgültig zu kapitulieren. 2003 wurde zwischen der UNO und Kambodschas Regierung die Einrichtung des Tribunals vereinbart, es folgten jedoch eine lange juristische Auseinandersetzung.

Wo wird gegen die Khmer prozessiert?

Das von den UN gestützte Tribunal gegen fünf hochrangige ehemalige Kader der Roten Khmer ist der erste internationalisierte Gerichtshof mit mehrheitlich einheimischen Richtern und Anklägern. Urteile können nur mit Zustimmung mindestens eines UN-Richters gefällt werden. Kritiker monierten aber politische Einflussnahme. Unterstützt wird das Tribunal mit internationalen Geldern, auch aus Deutschland. Opfer und Hinterbliebene treten als Nebenkläger auf. NIG, DZY