Datenschützer kritisiert Formular

BONN afp ■ Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hält die seit Montag versendeten Antragsformulare für das neue Arbeitslosengeld II für teilweise unzulässig. Wie Schaar gestern erklärte, ist besonders das Zusatzblatt 2 zur Einkommenserklärung und Verdienstbescheinigung mit dem Sozialgeheimnis nicht vereinbar. Darin müsse das Gehalt eines Angehörigen des Antragstellers vom Arbeitgeber bescheinigt werden. Die Verwendung dieses Vordrucks führe dazu, dass der Arbeitgeber Kenntnis von geschützten Daten des Mitarbeiters und des Antragstellers erlange, die nicht für ihn bestimmt seien. Deshalb habe er „erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken“, erklärte Schaar. Der Datenschutzbeauftragte empfahl, den Verdienst auf andere Art und Weise, etwa durch einen neutralen Gehaltsnachweis, zu bescheinigen.