Kein Herz für Kinderlose

Rot-Grün will von Kinderlosen über 23 höhere Beiträge zur Pflegeversicherung. Grüner Plan, Altersverwirrte besser zu stellen, ist erst einmal vom Tisch. Nur: Wer gilt eigentlich als kinderlos?

BERLIN taz ■ Die Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt, dass Kinderlose über 23 vom kommenden Jahr an 0,25 Prozent mehr Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen sollen. Der Arbeitgeberanteil soll nicht steigen. Damit will die rot-grüne Koalition ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, das fordert, Eltern relativ zu entlasten.

Demnach sollen etwa 10 bis 15 Millionen Beschäftigte 1,1 statt bisher 0,85 Prozent vom Bruttoeinkommen in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen. Wer zum Beispiel 2.000 Euro verdient, zahlt also 22 statt 17 Euro im Monat. Die maximale Mehrbelastung bis zur Bemessungsgrenze beträgt 8,72 Euro. Insgesamt, so hofft die Koalition, sollen 800 Millionen Euro zusätzlich in die Pflegekassen fließen. Damit dürfte das in diesem Jahr auflaufende Defizit der Pflegeversicherung knapp gedeckt werden. Behauptungen, wonach das 2004er-Defizit eine Milliarde Euro betragen wird, ließen sich gestern nicht bestätigen.

Die grüne Forderung, nicht nur die Belastung vieler Versicherter zu erhöhen, sondern auch mehr Leistungen für Pflegebedürftige bereitzustellen, wurde auf die lange Bank geschoben. Gemeinsam mit dem Gesetzentwurf soll es im Herbst bloß noch einen „Entschließungsantrag“ geben. Darin sollen sich SPD und Grüne unter anderem dazu bekennen, dass Altersverwirrte mehr Zuwendungen brauchen. „Eigentlich will ich ein zweites Gesetz“, sagte die grüne Pflegeexpertin Petra Selg gestern zur taz. Die Debatte sei noch nicht beendet – nach der Sommerpause gebe es Rücksprache mit den Fraktionen, erklärte Grünen-Chef Bütikofer gestern.

Unklar blieb vorläufig, wer denn überhaupt „kinderlos“ ist. „Ich habe drei Kinder – die stehen aber nicht auf meiner, sondern auf der Lohnsteuerkarte meines Mannes“, sagte Selg. „Gelte ich deshalb als kinderlos?“ Die bisherigen Berechnungen stützen sich auf die Statistiken über Kinderlosenhaushalte, die aber nicht für den Beitragseinzug taugen. Auch das Alter „23 Jahre“ sei „gegriffen“, erklärte Selg. Es gebe hierzu eine nicht ganz klare Rechtslage. Ebenfalls unklar ist, ob das Gesetz durch den Bundesrat muss – und damit an der Union scheitern dürfte. Vonseiten der Opposition, der Sozialverbände und auch der SPD-Fraktion wurde Protest gegen den rot-grünen Plan angemeldet. Die Vorschläge lauteten, Eltern lieber via Steuern oder über das Kindergeld zu entlasten. UWI

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