Ende der Willkür

Oberste Verfassungshüter stellen sich mit ihrem Urteil gegen George Bush

AUS WASHINGTONMICHAEL STRECK

George Bush missbrauchte seine verfassungsgemäßen Vollmachten als kriegsführender Präsident, als er die unbefristete Internierung so genannter feindlicher Kämpfer anordnete und ihnen verwehrte, ihre Gefangenschaft vor Gerichten anzufechten. Diese Rechtsauffassung verkündete der Oberste Gerichtshof der USA am Montag in einer historischen Entscheidung.

Die Richter befanden, dass der Präsident zwar die Befugnis habe, mutmaßliche Terroristen als „feindliche Kämpfer“ zu deklarieren und sie zu inhaftieren. Diese Gefangenen müssen jedoch Zugang zur US-Justiz erhalten, unabhängig davon ob sie US-Staatsbürger oder Ausländer sind, auf amerikanischem Territorium festgehalten werden oder dem US-Militärstützpunkt Guantánamo auf Kuba. Dieser sei US-Hoheitsgebiet und unterliege somit der US-Gerichtsbarkeit.

Die Urteile bedeuten einen Rückschlag für die Bush-Regierung. Sie vertrat die Ansicht, der Präsident verfüge in Kriegszeiten und als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September im Interesse der Sicherheit über weitgehende Autorität. Doch das Gericht wies zwei kontroverse Praktiken der Bush-Regierung zurück: die unbefristete Inhaftierung des US-Staatsbürgers Yaser Hamdi, der nur kurz Kontakt zu Rechtsanwälten hatte und in einem Militärgefängnis in South Carolina festgehalten wird, sowie die Internierung hunderter mutmaßlicher Terroristen und Taliban im Gefangenenlager Guantánamo, denen jede juristische Hilfe verwehrt wurde. Unter ihnen befindet sich auch der aus Bremen stammende Murat Kurnaz (siehe Interview).

„Der Kriegszustand ist kein Blankoscheck für den Präsidenten, wenn die Rechte der Staatsbürger berührt sind“, sagte Richterin O’Connor. Im Falle der Guantánamo-Häftlinge schrieb Richter Stevens in der Urteilsbegründung, dass ausländische Staatsbürger, die auf US-Militärstützpunkten festgehalten würden, der US-Justiz unterstünden und damit auch Zugang zu US-Gerichten erhalten müssten. „Nichts in unserem Rechtssystem schließt Ausländer von Prozessen vor US-Gerichten aus.“

Beide Urteile wurden mit einer Stimmenmehrheit von sechs zu drei durch überwiegend konservative Richter gefällt – für viele Kommentatoren ein Indiz über das Unbehagen gegenüber dem Weißen Hauses. Menschenrechtsgruppen feierten die Entscheidung als Sieg.

„Dies ist großer Triumph für die Rechtsstaatlichkeit“, sagte Deborah Pearlstein von „Human Rights First“ in Washington. Für amnesty international ist nun klargestellt, dass „kein Staatschef die Macht hat, das Grundrecht zu verweigern, die eigene Verhaftung anzufechten“. Die Amerikanische Bürgerrechtsunion nannte das Urteil eine „historische“ Ablehnung einer Regierungspolitik, die Häftlinge ohne Anklage festzuhalten beabsichtige.

Der Urteilsspruch, so glauben Beobachter, wurde vor dem Hintergrund der Debatte über die Misshandlungen in Irak, Afghanistan und Guantánamo gefällt, auch um das Ansehen des US-Justiz wiederherzustellen. Die Enthüllungen über regierungsinterne Memos, in denen Rechtsberater die Anwendung von Foltermethoden zu legitimieren versuchten, hätten die Haltung der Richter sicher beeinflusst.

„Vor Abu Ghraib vertrauten viele naiv der Exekutive“, sagt Harold Koth von der Law School der Yale University. „Die Richter haben die Auffassung, der Präsident darf das Schicksal von Gefangenen allein bestimmen, komplett zurückgewiesen.“ Die Bush-Regierung hatte argumentiert, die Abschirmung der Häftlinge sei notwendig, um möglichst ungestört und effektiv Verhöre durchführen und Geheimdienstinformationen sammeln zu können, die das Land vor einem weiteren Terroranschlag bewahren sollen. Eine Mehrheit hatte diese Praxis lange toleriert. Erst durch den Folterskandal bröckelte die Zustimmung.

Nach den Urteilen wird über die Implikationen nachgedacht. Anwälte sehen eine Flut von Klagen auf die Regierung zukommen. „Wir werden hunderte Klagen einreichen“, erklärte der katarische Anwalt Nadschib al-Nauimi. Er gehört einer Gruppe von Anwälten an, die nach eigenen Angaben Dutzende Häftlinge in Guantánamo vertritt. Die ersten Anträge auf Freilassung sollen bereits kommenden Woche bei einem Bundesgericht in Washington eingereicht werden.

Die Regierung sieht sich plötzlich gezwungen, ihre juristische Strategie im Antiterrorkampf zu korrigieren. „Wir prüfen die Gerichtsentscheidung, um festzustellen, was wir verändern müssen, um dem Urteil zu entsprechen“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Ansonsten hüllt sich die Regierung bislang in Schweigen. Viele Fragen bleiben jedoch offen. So ist zunächst – im konkreten Fall Guantánamo – unklar, wie die US-Streitkräfte mit den Anfragen der Anwälte nach Besuchen umgehen werden. Ungeklärt ist ferner, ob die Häftlinge Pflichtverteidiger bekommen. Viele von ihnen dürften nicht über das Geld für einen Anwalt verfügen.

Die Richter klären zudem nicht abschließend, ob ihr Urteil für jeden Ausländer in US-Gewahrsam gilt, also für alle weltweiten Militärstützpunkte. Legt man jedoch ihre Feststellung zugrunde, dass das Grundrecht, Gefangene müssen die Chance haben, die Zulässigkeit ihrer Haft anzufechten, sich nicht auf den bezieht, der gefangen genommen wird, sondern auf den, der gefangen nimmt, ist der Internierungsort unerheblich.