Gericht erlaubt Stellenpool

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Weg für den umstrittenen Stellenpool im öffentlichen Dienst frei gemacht. In einem gestern veröffentlichten Beschluss hieß es, dass der Hauptpersonalrat bei Versetzungen von Personalüberhangkräften in den Stellenpool nicht beteiligt werden muss. Ein Antrag des Hauptpersonalrates, der ein Mitbestimmungsrecht für sich beansprucht hatte, wurde zurückgewiesen. Der Hauptpersonalrat geht nun vor das Bundesverwaltungsgericht. Bislang wurden etwa 800 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in den Stellenpool versetzt. Sie sollen dort qualifiziert und in Bereiche der Verwaltung mit Personalmangel vermittelt werden. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) erhofft sich davon Einsparungen bei den Personalkosten, weil auf Neueinstellungen weitgehend verzichtet werden kann. DDP