Debatte um Facebook-Partys: Partyverbot "nicht gerechtfertigt"

Bundespolitiker äußern sich skeptisch zur Forderung für ein Verbot von "Facebook-Partys". Fußballspiele oder Demos würden auch nicht wegen regelmäßiger Krawalle verboten.

Großeinsatz der Polizei: Eine Straßenparty in Wuppertal vor zwei Wochen. Bild: dapd

BERLIN/KÖLN dpa | Die Forderung einiger Landesinnenminister nach einem Verbot sogenannter Facebook-Partys stößt in den Bundestagsfraktionen von Union und SPD auf Skepsis. "Allein die Tatsache, dass es am Rande solcher Partys zu Ausschreitungen kommen kann, rechtfertigt ein grundsätzliches Verbot nicht", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), dem Kölner Stadt-Anzeiger.

Bosbach wandte sich damit gegen Niedersachsens CDU-Innenminister Uwe Schünemann. Dieser hatte in der "Welt am Sonntag" ein Verbot "im Vorweg" gefordert, "wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte gewarnt, dass aus einer harmlosen Geburtstagseinladung schnell ein "massives Sicherheitsproblem" mit unabsehbaren Folgen werden könne, weil das Ziel der "Partygäste" oft nur Randale und Zerstörung sei.

Eine absehbare Gefahrenlage könne zwar Verbote "im Einzelfall" rechtfertigen, sagte Bosbach. In der Regel sei es aber für die Behörden nicht erkennbar, ob über die Internetseite des sozialen Netzwerks Facebook organisierte Partys die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. "Auch am Rande vor Fußballspielen und Demonstrationen kommt es immer wieder zu Krawallen, ohne dass wir deshalb Fußballspiele oder Demonstration verböten."

Es sei eine "grundsätzliche rechtsstaatliche Weichenstellung", ob man Veranstalter von Facebook-Partys von vornherein als "Störer" qualifiziere und damit die Veranstaltungen generell verbieten könne. Bosbach: "Ich meine, wir dürfen das nicht tun."

"Viel zu undifferenziert"

Ähnlich äußerte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz: "Ein generelles Verbot ist viel zu undifferenziert." Nur in begründeten Einzelfällen, wenn Krawalle absehbar seien, dürften Verbote ausgesprochen werden. Vielmehr gelte es, die meist jungen Menschen über die Gefahren und möglichen Folgekosten unkontrollierbarer Party-Veranstaltungen aufzuklären.

In der Welt am Sonntag hatte auch Nordrhein-Westfalens SPD- Innenminister Ralf Jäger gesagt: "Gibt es im Vorfeld einer angekündigten Facebook-Party konkrete Hinweise auf eine Gefahr für Teilnehmer oder unbeteiligte Dritte, ist es die Aufgabe einer kommunalen Ordnungsbehörde, die Veranstaltung zu untersagen." Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen warf den Innenministern vor, eine "Scheindebatte" anzuheizen.

Anfang Juni hatte eine Jugendliche in Hamburg versehentlich ihre Party zum 16. Geburtstag über das Onlinenetzwerk Facebook öffentlich angekündigt. Daraufhin kamen 1600 ungebetene Gäste. 100 Polizisten waren im Einsatz. Elf Feiernde wurden wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen. Am Pfingstwochenende löste die Polizei in mehreren Städten Facebook-Partys auf.

Schünemann sagte der Welt am Sonntag, die Länder müssten die geltenden Gesetze konsequent anwenden und ihre Aufklärungsarbeit bei Jugendlichen und Eltern verbessern. Nötig sei ein "Internet- Führerschein" in den Schulen, um über die Gefahren von Facebook aufzuklären. "Die Jugendlichen wissen doch oft gar nicht, was sie anrichten."

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