Bayern: Geheimsache Behörde

Präzedenzfall vor Gericht: Die staatliche Bank LfA muss auch in Zukunft keine Auskünfte über ihre Deals mit der Pleitefirma Schneider Technologies geben

BERLIN taz ■ Die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) des Freistaats Bayern muss keine Auskünfte über ihre Geschäfte geben – obwohl sie eine normale Behörde ist. Zu diesem Urteil kam jetzt das Verwaltungsgericht München.

Die Journalistin Renate Daum von Börse Online hatte von der LfA Auskünfte im Zusammenhang mit der Insolvenz der Schneider Technologies AG aus Türkheim verlangt – zum Engagement der LfA bei Schneider und zu möglichen Privatisierungserlösen. Als die LfA jede Auskunft verweigerte, klagte Daum im Februar per Eilverfahren beim Verwaltungsgericht München. Und sorgte somit für einen Präzedenzfall in Bayern. Mit dem Gerichtsurteil bleibt die dubiose Rolle der Förderbank, die Hauptaktionärin bei Schneider war, nun weiterhin ungeklärt (die taz berichtete).

Die Begründung des Gerichts war sowohl formal als auch grundsätzlich: Formal könne ein Eilverfahren nur in Ausnahmefällen ein Hauptverfahren vorwegnehmen. Dieser Ausnahmefall sei aber nicht gegeben. Grundsätzlich hieß es, dass die LfA auch als Behörde der Verschwiegenheitspflicht unterliege. So stehe es im LfA-Gesetz, erklärte eine Sprecherin des Münchner Verwaltungsgerichts.

„Das heißt ja, dass die LfA nie Auskunft geben muss“, wundert sich Daum. Sie hatte darauf gepocht, dass die LfA als Anstalt öffentlichen Rechts „nach dem Bayerischen Pressegesetz auskunftspflichtig“ sei. Doch das Gericht stufte das vom bayerischen Landtag verabschiedete LfA-Gesetz höher ein.

Sie werde nun prüfen, sagte Daum der taz, ob sie Beschwerde gegen das Urteil einlegen oder gleich ein Hauptverfahren gegen die LfA einleiten wird. „Das kann ich nicht auf mir sitzen lassen“, erklärte Daum. Sogar eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sei möglich, hieß es aus Daums Münchner Kanzlei Taylor Wessing. Die LfA sieht sich in ihrer Haltung dagegen „voll bestätigt“, sagte ein Sprecher der taz.

Die Förderbank Bayern war 1998 als Großaktionärin bei Schneider zum symbolischen Preis von einer Mark eingestiegen und hielt 41 Prozent der Aktien. Auch zum Zeitpunkt der Insolvenz 2002 war die LfA noch Hauptaktionärin, besaß aber lediglich noch 18,18 Prozent der Aktien. In diesem Zeitraum, in dem der Kurs zeitweise von 10 auf 70 Euro hochschnellte, stieß die Förderbank eine Million Papiere ab. Die LfA unter Verwaltungsratschef und Wirtschaftsminister Otto Wiesheu (CSU) behauptet aber, sie habe Verluste „in unterer einstelliger Millionenhöhe“ gemacht.

Die LfA sagt, sie habe die Aktien außerbörslich unter Börsenkurs verkauft. Aber warum? Und hat die LfA den Steuerzahler dadurch um Millionen Euro gebracht, weil sie die Aktien zu ungewöhnlich niedrigen Preisen verkauft oder gar verschenkt hat? Oder gab es doch Gewinne? Sollte das der Fall sein: Wo sind diese dann verblieben?

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts bleiben diese Fragen unbeantwortet. Vorerst. Der Münchner Medienrechtsprofessor Ernst Fricke ist dennoch „sehr optimistisch“, sollte die Klägerin Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Schließlich gehe es „um Dinge, an denen die Öffentlichkeit ein Interesse hat“, erklärt Fricke. „Und in Bayern muss manchmal eben der ganze Instanzenweg beschritten werden.“ THILO KNOTT