Väter diskriminiert

EU-Gerichtshof verdonnert Deutschland zu 47.000 Euro wegen Benachteiligung unehelicher Väter vor 1998

STRASSBURG dpa ■ Deutsche Gerichte haben zwei Vätern zu Unrecht den Kontakt mit ihren unehelichen Kindern verweigert. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern. Die Richter sahen in dem Besuchsverbot einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der EU-Menschenrechtskonvention. Sie gaben den Klägern Recht, dass sie gegenüber geschiedenen Vätern nicht benachteiligt werden dürften. Die Bundesrepublik Deutschland muss eine Entschädigung von 47.000 Euro zahlen.

Das Gericht warf den deutschen Behörden vor, ihre Urteile zu stark auf die Aussagen der Mütter gestützt zu haben. Dadurch seien die Väter unverhältnismäßig belastet und gegenüber geschiedenen Vätern diskriminiert worden. Den Vätern aus Wiesbaden und Rostock wurde das Besuchsrecht vor der Familienreform 1998 verweigert.

In ihren Klagen sahen beide Väter zudem ihr Recht auf Achtung der Familie verletzt. Dem folgten die Straßburger Richter nicht und nahmen damit ihre Entscheidung von 2001 zurück, gegen die die Bundesrepublik Einspruch eingelegt hatte. In der Urteilsbegründung heißt es, das Gericht müsse zwischen den Interessen der Eltern und der Kinder abwägen. So sahen die Richter im Wiesbadener Fall in den Streitigkeiten der Eltern eine Gefahr für das Kind. Im Rostocker Fall hatte 1994 die damals 13-Jährige ausdrücklich ausgesagt, sie wolle ihren Vater nicht sehen. Somit hätten die deutschen Gerichte nicht gegen das Recht auf Achtung der Familie verstoßen. (Az: 30943/96 und 31871/96)