Rieger verurteilt

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger wegen Volksverhetzung bestätigt. Mit einstimmigem Beschluss wurde die gegen die Verurteilung zu einer Geldstrafe gerichtete Revision des Angeklagten zurückgewiesen, teilte gestern der in Leipzig ansässige Fünfte Strafsenat mit. In dem Verfahren ging es um Äußerungen Riegers, der als Strafverteidiger behauptet hatte, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen mit Giftgas getötet worden sind. Rieger war zunächst mit der Begründung freigesprochen worden, seine Äußerungen seien mit seiner Tätigkeit als Verteidiger verbunden gewesen. Den Freispruch hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil vom 10. April 2002 jedoch aufgehoben.