Mord-Geständnis ist voll verwertbar

Staatsanwaltschaft: Magnus G., Mörder des Jakob von Metzler, hat seine Tat auch ohne Polizeidrohung gestanden

FREIBURG taz ■ „Das Verfahren wird nicht platzen“, da ist sich der Frankfurter Oberstaatsanwalt Rainer Schilling sicher. Magnus G. habe inzwischen mehrfach gestanden, den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und ermordet zu haben. „Zumindest das letzte Geständnis ist voll verwertbar“, so Schilling.

Dreimal habe G. den Mord bisher eingeräumt, zählt Schilling auf. Das erste Geständnis vom 1. Oktober sei „natürlich“ nicht verwertbar. Denn hier habe die Polizei mit der „Zufügung von Schmerzen“ gedroht, falls G. den Aufenthaltsort des Kindes nicht nenne. Mitte Oktober wurde G. dann von der Staatsanwaltschaft vernommen und legte nun – im Beisein seines Anwalts – ein umfassendes Geständnis ab. Dieses Geständnis bestätigte er am 30. Januar bei einer richterlichen Vernehmung, die „sicherheitshalber“, so Schilling, angeordnet worden war, nachdem seit dem 27. Januar gegen den Frankfurter Polizeivizepräsidenten wegen Aussageerpressung ermittelt wird. „Bei dieser Vernehmung hat G. auch ausdrücklich bestätigt, dass er sich nicht mehr bedroht fühlt“, so der Staatsanwalt.

Das Landgericht Frankfurt muss im Prozess gegen G. klären, ob das Beweisverbot bezüglich des ersten Geständnisses eine „Fernwirkung“ auf die anderen Geständnisse hat. Im Prozessrecht der USA gibt es diese Fernwirkung, vor allem um die Polizei zu disziplinieren. In Deutschland ist die Fernwirkung von Beweisverboten von der Rechtsprechung nicht anerkannt. Das Landgericht wird die Folterdrohung also allenfalls strafmildernd in Rechnung stellen.

Inzwischen ist auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft unter Druck geraten. Daschner hatte sie in einem kurzen Gespräch bereits am 1. Oktober über die geplante Schmerzzufügung unterrichtet. Doch erst mit Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen den Polizeivizepräsidenten und einen Beamten Ende Januar erfuhr auch G.s Anwalt Ulrich Endres von dem Eingeständnis der Polizisten. Schilderungen seines Mandanten, er sei von der Polizei bedroht worden, hatte Verteidiger Endres vorher nicht ernst genommen.

Staatsanwalt Schilling betonte gestern gegenüber der taz, er sei Anfang Oktober „voll und ganz“ mit den Ermittlungen gegen G. beschäftigt gewesen, deshalb habe er erst am 9. Oktober einen Vermerk über Daschners Mitteilung angefertigt und dem Leiter der Staatsanwaltschaft, Hubert Harth, übergeben. Aus Termingründen wie Krankheit, Urlaub, Umzug des Polizeipräsidiums konnte ein klärendes Gespräch mit der Polizeispitze erst am 15. Januar stattfinden. Schilling räumt ein, die Dimensionen des Vorfalls anfangs unterschätzt zu haben. „Hinterher ist man immer klüger.“ CHRISTIAN RATH