Der Apparat, der niemals irrt

20 Jahre saß Franz-Josef Sträter wegen Mordes im Knast. Der Mann fühlt sich als Justizopfer und kämpft für die Wiederaufnahme des Verfahrens

„Die Wiederaufnahme ist in Deutschland faktisch tot. Der Apparat irrt eben nicht.“ Gutachten zur Unschuld von Sträter werden vor Gericht nicht zugelassen

VON MIRIAM BUNJES

Franz-Josef Sträter hat seine Angst besiegt. „Niemand guckt mich hier schräg an“, sagt er. Dabei hat er es allen erzählt: Der Vermieterin, dem Chef und den Nachbarn. Zwanzig Jahre hat der schmale 46-Jährige im Knast gesessen. Wegen eines grausigen Sexualmordes. „Nicht ich muss mich dafür schämen“, sagt er und zieht den dicken Aktenordner über den gekachelten Wohnzimmertisch zu sich heran. „Jeder, der das hier liest, bekommt Zweifel an meiner Schuld.“

Die Geschichte in der Akte ist lang, verwickelt und blutig. Die Richter im Landgericht Arnsberg brauchten dennoch nur zweieinhalb Tage, um Franz-Josef Sträter zu lebenslänglichem Freiheitsentzug zu verurteilen. „Das liegt daran, dass im Fall Sträter von Anfang an schlampig ermittelt wurde“, sagt Sträters Anwalt Ralf Neuhaus.

Oberhenneborn, Mai 1983. Im kleinen, südlich von Meschede gelegenen Ort wird das Schützenfest gefeiert. Die Party ist der Höhepunkt im dörflichen Leben, das Bier fließt in Strömen. Wie jedes Jahr zu Pfingsten.

Nur dass der nächste Morgen völlig aus dem Rahmen fällt. Die 24jährige Theologiestudentin Johanna Schenuit liegt in der Remise ihrer Eltern. Nackt, blutüberströmt und vor allem: tot.

Die Dörfler sind schockiert. Fast alle kennen sich hier in der Gegend oder sind irgendwie miteinander verwandt. Skandale gibt es hier nicht, und auch über die kleinen Verirrungen spricht man nicht im streng katholischen Hochsauerland. Und jetzt das: Ein Sexualmord wie aus einem Horrorfilm. War es jemand von uns?, fragen sich alle.

Die Polizei geht sofort davon aus. Alle Männer, die abends in der Festhalle gefeiert haben, werden befragt. Morgens um neun steht Staatsanwalt Karl Kroll zusammen mit zwei Kriminalbeamten auch beim damals 25-jährigen Franz-Josef Sträter vor der Tür. “Ich hab die Johanna fast bis vor die Haustür gebracht“, erzählt Franz-Josef Sträter heute und lehnt sich in seinem blauen Sofa zurück. „Sie wurde schon den ganzen Tag von einem Mann belästigt, und hat mich darum gebeten, sie nach Hause zu bringen“, sagt Sträter. Danach ging er zurück zum Schützenfest. Den Polizeibeamten erzählt er zunächst nichts von dem kleinen Abstecher, der, wie Zeugen nachher übereinstimmend aussagen, nicht einmal zwanzig Minuten gedauert hat. „Ich war völlig verstört, als sie mir von dem Mord berichteten“, sagt Sträter. Schlagartig sei ihm klar geworden, dass er vermutlich der letzte war, der sie vor der Tat gesehen hatte. „Ich war noch ziemlich betrunken, und hab aus der ersten Idee heraus dazu geschwiegen.“

Ein fataler Fehler. Zunächst protokollieren die Beamten, der damalige Postbeamte habe auf sie einen „unbefangenen und aufgeschlossenen“ Eindruck gemacht und komme sowieso als Täter nicht in Frage, weil der sich „bis hin zur Oberbekleidung mit Blut beschmiert haben dürfte.“ An Franz-Josef Sträters hellem Anzug fällt den Ermittlern nichts auf. Er hat ihn sogar noch an, an jenem Pfingstmontag. „Kein Riss, kein Schmutz, kein Blut“, notieren die Beamten. Deshalb nehmen sie ihn auch mit zum Tatort, wo er alles sehen kann: das Blut, die Schuhe der Toten und die Nummerntäfelchen der Spurensicherung. Auch die Lokalzeitung berichtet. Dass Johanna Schenuits Schädel mit einem Oberlenker - einer sieben Kilogramm schweren Eisenstange - eingeschlagen wurde, zum Beispiel.

All das wird ihm zwei Tage später als Täterwissen ausgelegt. Inzwischen weiß die Polizei von mehreren Zeugen, dass Sträter zusammen mit Johanna Schenuit die Festhalle verlassen hat. Er wird in Handschellen abgeführt, mehrere Stunden lang verhört. „Ich bin derartig auseinandergenommen worden“, schreibt er in sein Tagebuch, „dass ich selbst nicht mehr wußte, was ich glauben sollte.“ Er unterschreibt das Geständnis. “In der Zelle bin ich wieder klar geworden“, sagt Sträter. „Ich wußte, dass ich das nicht gewesen sein konnte.“

„Ich war es nicht“, ist dann auch der erste Satz, den er am nächsten Morgen zu Protokoll gibt. Wieder wird er mehrere Stunden lang verhört. Wieder gesteht er. Und wieder widerruft er kurz darauf. Beide Geständnisse weisen Ungereimtheiten auf. Literweise Blut habe er gesehen, sagt Sträter aus. In der fensterlosen Remise war es zur Tatzeit jedoch stockdunkel. Und das einzige Detail, dass am nächsten Tag nicht in der Lokalzeitung stand - dass Johanna Schenuits Schamhaare abgebrannt wurden -, erwähntSträter ebenfalls nicht.

Unter dem psychischen Druck eines Verhörs kann leicht ein falsches Geständnis entstehen, darüber sind sich Kriminologen einig. Vor Gericht muss die Staatsanwaltschaft deshalb auch Sachbeweise erbringen – und entlastende Tatsachen berücksichtigen. Im Fall Sträter geschieht das nicht. Im Gegenteil: Auch Franz-Josef Sträters Pflichtanwalt stellt keine Beweisanträge und auch die Ungereimtheiten im Geständnis erwähnt er mit keinem Wort. „Schweigen sollte ich“, sagt Sträter. Mehr als „Ich war es nicht“, sagt er tatsächlich nicht. Und am 14. Dezember 1983, seinem 26. Geburtstag, fällt nach nur zweieinhalb Tagen Verhandlung das Urteil: lebenslänglich. „Wer einen Menschen so bestialisch umbringt“, zitiert der „Spiegel“ aus Staatsanwalt Krolls Plädoyer, „hat sein Leben verwirkt.“

Das finden auch die meisten seiner Verwandten und Freunde. Sie wenden sich von ihm ab, bis heute will sein älterer Bruder nichts von ihm wissen. „Das tut mir immer noch unglaublich weh“, sagt Franz-Josef Sträter. Nur seine drei Schwestern glauben ihm. „Wir wußten in den ersten Jahre gar nicht richtig, wie man sich gegen ein Fehlurteil wehrt.“

Und dann, 1985, während Franz-Josef Sträter in der Justizvollzugsanstalt Werl juristische Bücher wälzt, geschieht in der Region ein zweiter Mord. Wieder ist Schützenfest. Diesmal stirbt die 58-jährige Maria Lehmann aus dem Nachbardorf Niederhenneborn. Sie wird tot in ihrem Auto gefunden. Erdrosselt und vergewaltig.

Erst 1991 kommen die grausigen Parallelen ans Licht. Franz Josef Sträter hat sich inzwischen einen Verteidiger besorgt, den renommierten Dortmunder Strafrechtsanwalt Ralf Neuhaus. Der holte sich sofort Maria Lehmanns Akte und sprach aus, was auch Polizei und Staatsanwaltschaft gewusst haben mussten: „Die Fälle sind beinahe identisch.“ Beide Opfer waren so stark gewürgt worden, bis das Zungenbein brach. In beiden Fällen biss der Täter fast die Brustwarzen ab, versengte die Schamhaare, und malträtierte die Vagina mit Gegenständen. Bei Maria Lehmann führte er ein Plüschtier ein, bei Johanna Schenuit den Oberlenker. Nur Sperma wurde nicht gefunden.

Ungewöhnlich seltene Charakteristika, stellt Ralf Neuhaus fest. Abgebrannte Schamhaare gab es deutschlandweit nur bei zwei Morden, einem in Oberhenneborn und dem anderen in Nierhenneborn.

Die Staatswaltschaft Arnsberg lehnt trotzdem die Wiederaufnahme ab. Keine eindeutigen Parallelen, heißt es. Und außerdem habe Sträter gestanden und die Gerichtsgutachter hätten festgestellt, dass „der Angeklagte nicht zu denen gehört, die zu einer unwahren Selbstbezichtigung neigen“.

„Die Wiederaufnahme in Deutschland ist faktisch tot“, sagt Neuhaus. „Der Apparat irrt eben nicht.“ Ralf Neuhaus lässt sich dadurch nicht aus dem Konzept bringen. Er beauftragt den österreichischen Profiler Thomas Müller, „die Nummer eins in Europa“, mit einem zweiten Gutachten, das zu dem gleichen Schluss kommt. Außerdem stößt er beim Studium der immer dicker werdenden Akte auf viele weitere entlastende Momente. „Der Täter muss sich mit Blut und Schmutz besudelt haben“, sagt er. Nicht nur, weil Johanna Schenuits Blut bei dem Schlag mit dem Oberlenker bis zu zwei Meter hoch spritzte. „Es ist unmöglich, im Stehen in die Brüste zu beißen oder die Schamhaare abzubrennen.“ Zu diesem Schluss kommt sogar das Gutachten, dass die Staatsanwaltschaft Arnsberg 2001 in Auftrag gab. Auch nach einer Untersuchung mit Leukomalachit wurde weder Blut noch Faserspuren von Johanna Schenuit an Sträters Kleidung gefunden.

Das alles hilft Franz-Josef Sträter nicht. Die Strafvollstreckungskammer in Kleve stellte bei der Haftprüfung nach 15 verbüßten Jahren noch einmal „die besondere Schwere der Schuld“ fest. „Weil ich auf meiner Unschuld bestanden habe, musste ich dreieinhalb Jahre länger sitzen“, sagt er. „Wegen mangelndem Unrechtsbewusstsein.“ Trotzdem fasst er neuen Mut. Immer mehr Menschen in seiner Umgebung glauben ihm und das ist schließlich das, “was mich im Knast am Leben erhalten hat.“

Der Wiederaufnahmeantrag ist inzwischen so dick wie ein Roman. Jede Formulierung im Geständnis hat Ralf Neuhaus auseinander genommen. Es wimmelt von „Dann wird es wohl so gewesen sein“ und „In der Zeitung stand, dass...“. Ralf Neuhaus hat Franz-Josef Sträters Ex-Freundinnen zu Sträter befragt. Einstimmiges Urteil: Nie habe er sie bedrängt, niemals sei er brutal gewesen. “Das muss doch reichen“, sagt der Anwalt. „Wir wollen doch nur ein neues Verfahren mit einem offenen Ergebnis.“

Inzwischen liegt sein Antrag im Landgericht Siegen. Mit der taz will man hier nicht sprechen. Es sei ja schließlich noch nichts entschieden. Unlängst wurde der Öffentlichkeit der Mörder von Maria Lehmann präsentiert. Ihr seit zehn Jahren verstorbener Ehemann sei der Täter gewesen. An der Wange des Opfers sei seine DNA gefunden worden. „Man kann nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben, ohne DNA-Spuren voneinander am Körper zu haben“, sagt Neuhaus dazu.

Franz-Josef-Sträter glaubt fest an seinen Erfolg. „Wir gehen bis zum Europäischen Gerichtshof“, sagt er. Ohne seine Schwestern wäre dieser Kampf schon längst vorbei. 175 Euro kostet Ralf Neuhaus pro Stunde und das seit 1991. Allein der letzte Wiederaufnahmeantrag hat 11.600 Euro gekostet. “Für immer dankbar“ wird Franz-Josef Sträter seinen Schwester sein, die seit zwanzig Jahren auf Urlaub verzichten. Seit er als Hilfsarbeiter in einer Fabrik in Attendorn arbeitet, kommt er selbst für alle Kosten auf. Beinahe unmöglich bei monatlichen 1.200 Euro. Und einen qualifizierten Job - im Gefängnis hat er eine Ausbildung zum Drucksetzer gemacht - hat er nicht in Aussicht. „Alles, was ich will, ist wieder vor Gericht zu stehen.“