Rüffert-Urteil

In Niedersachen galt bei größeren Aufträgen des Landes bisher eine Tariflohnklausel. Wer den Auftrag haben wollte, musste sich verpflichten, seinen Beschäftigten Tariflohn zu zahlen - auch wenn die Firma nicht tarifgebunden war. Der EuGH erklärte im April 2008 derartige Tariflohnklauseln für unzulässig, weil sie nicht in der EU-Entsenderichtlinie vorgesehen sind. Nach dieser dürfe von ausländischen Baufirmen nur die Einhaltung von Mindestlöhnen oder von allgemein verbindlichen Tarifverträgen verlangt werden. Seither kann das Land Niedersachsen bei öffentlichen Aufträgen nicht mehr die Bezahlung des Bau-Tariflohns verlangen, der für Gewerkschaftsmitglieder 15,24 Euro pro Stunde vorsieht, sondern nur noch den allgemein verbindlichen Bau-Mindestlohn von 12,50 Euro. Betroffen sind sechs weitere Bundesländer.