Die engagierte Zivilgesellschaft

Seyla Benhabib fragt in „Kosmopolitismus und Demokratie“ nach der universellen Gültigkeit von Menschenrechten im Zusammenhang mit Migration

VON RUDOLF WALTHER

Gegen eine Verbreitung von Menschenrechten mit Gewalt hätte Immanuel Kant eingewandt, was er bereits 1795 den christlichen Kolonialmächten vorhielt. Diese würden „von der Frömmigkeit viel Werks machen, und, indem sie Unrecht wie Wasser trinken, sich in ihrer Rechtgläubigkeit für Auserwählte“ halten.

In ihrem Beitrag zu den renommierten Tanner-Lectures behandelt die Philosophin Seyla Benhabib unter dem Titel „Kosmopolitismus und Demokratie“ ein Problem, das schon Kant beschäftigte.

In der Dreiteilung des Rechts – bestehend aus erstens: der republikanischen Verfassung auf der Basis von Freiheit und Gleichheit aller im Innern, zweitens: dem Völkerrecht für das Verhältnis zwischen den Staaten und drittens: dem Weltbürgerrecht für die Rechte des Individuums außerhalb seiner Herkunftsstaates – ist der Status des Weltbürgerrechts, also dessen, was wir verkürzt Menschenrechte nennen, der fragilste. Doch: Wer soll sie durchsetzen?

Bürgerrechte und soziale Rechte sind immer territorial begrenzt und gelten nicht oder nur teilweise für Migranten oder Fremde. In den Menschenrechten ist jedoch ein ethischer Universalismus verankert, der räumlich nicht begrenzt ist und für alle Menschen gilt.

Mit guten Gründen hielt Kant eine weltweite Universalmonarchie, wie sie christliche Kaiser bis zur Reformation anstrebten, für eine große Gefahr und „einen seelenlosen Despotismus“.

Der „Föderalismus freier Staaten“ beziehungsweise eine Union von Republiken könnte zwar Kriege einschränken, aber das Problem der Migranten und Flüchtlinge mit geringerem oder keinem Rechtsstatus nicht lösen. Obwohl nach Kant wie auch nach dem Konzept der Menschenrechte „allen Menschen“ das Recht zusteht, „sich zur Gesellschaft anzubieten, vermöge des Rechts des gemeinschaftlichen Besitzes der Oberfläche der Erde“. Daraus schließt Kant, dass „niemand an einem Orte der Erde zu sein mehr Recht hat als der andere“.

Den offensichtlichen Widerspruch zwischen territorial und personell beschränkten Rechten und universell geltenden Menschenrechten löst Kant unbefriedigend. Er räumt allen Menschen weltweit ein „Besuchsrecht“ ein. Es umfasst jedoch nur das Recht „des Fremdlings, nicht feindselig behandelt zu werden“, solange er sich auf seinem Platz friedlich verhält. Ein Gast- oder gar unbeschränktes Bleiberecht ist damit nicht verbunden.

Seyla Benhabibs Überlegungen zielen darauf ab, den Status universalistischer Normen, wie sie das Weltbürgerrecht bzw. die Menschenrechte vorsehen, gegenüber nationalstaatlichen Regelungen der Bürgerschaft zu klären und die Frage zu beantworten, wie jene durchzusetzen sind. Da nationalstaatliche Bürgerrechte fast überall an die gemeinsame ethnische Herkunft, Geschichte, Sprache und Kultur zurückgebunden sind, möchte sie zunächst das ethnische Volk (Ethnos) und den bürgerschaftlichen Souverän (Demos) möglichst eindeutig voneinander trennen.

Die Bundesrepublik zum Beispiel tat dies erst mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht von 2000, das den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und des Wahlrechts auf kommunaler Ebene nicht länger an die Zugehörigkeit zur „Nation“ beziehungsweise zum „Volk als Schicksalsgemeinschaft“ knüpfte.

Die EU schuf ihrerseits mit dem Vertrag von Maastricht (1993) eine Unionsbürgerschaft und gewährte allen EU-Angehörigen weitgehende – keine vollständige – Freizügigkeit und fast gleichen Zugang zu sozialen Rechten.

Während die EU die Grenzen nach innen auflöste, verstärkte sie jedoch ihre Zäune an Außengrenzen zu massiven Mauern, um Flüchtlinge und Asylsuchende fernzuhalten. Nicht-EU-Angehörigen, sofern sie die Grenzen überwinden konnten, wird weiterhin jede staatsbürgerliche Gleichstellung und sozialstaatliche Partizipation verwehrt.

Doch wie sind universalistische oder kosmopolitische Normen in demokratischen Rechtsstaaten durchzusetzen?

Seyla Benhabib setzt auf „demokratische Iteration“. Sie meint damit einen schrittweisen Entwicklungsprozess, in dem die Bürger ihre Rechte verstärkt in Anspruch nehmen und Druck ausüben, um den Gesetzgeber dazu zu bringen, staatsbürgerschaftliche und sozialstaatliche Partizipationsrechte auf jene auszudehnen, die davon ausgeschlossen sind.

Die Autorin verdeutlicht das am Kopftuchstreit. Gesetzliche Verbote rufen nur provokative Übertretungen, Repression und erneute Provokationen hervor. Produktiver ist es, gegenseitige Lernprozesse in Gang zu setzen nach dem Vorschlag einer muslimischen Frau in Frankreich: „Wir müssen den Staat lehren, warum das Tuch so wichtig ist und warum es keine Angst machen muss.“

Die konzisen Darlegungen Benhabibs in „Kosmopolitismus und Demokratie“ werden von kritischen Kommentierungen der Politikwissenschaftlerin Bonnie Honig und der Philosophen Jeremy Waldron und Will Kymlicka begleitet.

Waldron vermutet hinter dem Glauben, der Druck von unten auf die Politik könnte diese veranlassen, nationalstaatlich-beschränkte Normen schrittweise durch kosmopolitische zu ersetzen, „Staatszentrierung“. Sein Verweis auf das internationale Handelsrecht, das aus dem Gewohnheitsrecht der Kaufleute untereinander entstanden sei und nicht durch staatliche Gesetzgebung, ist irreführend. Dank welcher gewohnheitsrechtlicher Usancen soll sich die Rechtsposition von Migranten und Flüchtlingen verbessern?

Den Vorwurf der Staatszentrierung erhebt auch Bonnie Honig. Sie möchte Benhabibs „evolutionäre Zielvorstellung“ gleichsam durch einen revolutionären Sprung ersetzen. Aber sie kann keinen Akteur benennen, der dazu fähig und obendrein bereit wäre.

Will Kymlicka stimmt mit Seyla Benhabib über weite Strecken überein, möchte jedoch liberale Nationalstaatlichkeit und Demokratie nicht so radikal entkoppeln wie die Philosophin.

Man muss der „Macht demokratischer Kräfte innerhalb der globalen Zivilgesellschaft“ bei der Durchsetzung menschenrechtlich-universalistischer Normen nicht so viel zutrauen wie Seyla Benhabib. Aber man muss ihr zugestehen, dass sie das grundlegende demokratietheoretische Problem ebenso überzeugend wie theoretisch fundiert ausformuliert hat.

Wie können demokratische Staaten eine nichtnational fundierte Bürgerschaft für Fremde und Asylsuchende gewähren und universalistische Normen garantieren, ohne ihre Staatlichkeit aufzugeben?

Seyla Benhabib: „Kosmopolitismus und Demokratie. Eine Debatte mit Bonnie Honig, Will Kymlicka und Jeremy Waldron“. Herausgegeben und mit einer Einleitung von Robert Post. Aus dem Englischen von Thomas Atzert. Campus Verlag, Frankfurt 2008, 192 Seiten, 21,90 Euro