Haft für Möchtegern-Killer

Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt drei Iraker, die 2004 den irakischen Premierminister töten wollten und noch im Bett geschnappt wurden. Ein Mammutprozess mit bizarren Szenen endete

AUS STUTTGART CHRISTIAN RATH

Einer der längsten Terrorprozesse endete am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren. Verurteilt wurden drei in Deutschland lebende Iraker, die Ende des Jahres 2004 in Berlin den damaligen irakischen Premierminister Ijad Allawi ermorden wollten. Bestraft wurden sie auch für ihre Mitgliedschaft in der nordirakischen Terrororganisation Ansar-al-Islam (Helfer des Islams).

Ijad Allawi stand bis zu den Wahlen von 2005 einer irakischen Übergangsregierung vor. Im Dezember 2004 wurde er zum Staatsbesuch in Berlin erwartet. Da entschloss sich der in Berlin lebende militante Islamist Rafik Y., den Politiker zu töten. Mehrere Tage vor dem Besuch fragte Rafik Y. ausdrücklich bei Ansar-al-Islam um Erlaubnis, weil die Organisation bis dahin keine Anschläge in Deutschland verübt hatte.

Doch erst einen Tag vor dem Attentatstermin erhielt Rafik Y. grünes Licht. Entschieden hatten dies die beiden führenden Köpfe der Terrorgruppe in Deutschland, der Stuttgarter Ata R. und der Augsburger Mazen H. In Berlin begann Rafik Y. nun zwar sofort den potenziellen Tatort auszukundschaften, doch hatte er weder Waffen, Sprengstoff noch eine Idee, wie der Anschlag konkret ablaufen sollte. Wenige Stunden später wurden die Verschwörer an ihren jeweiligen Wohnorten im Bett festgenommen.

Die Polizei hatte die Anschlagsberatungen nämlich von Beginn an mitverfolgt, weil sie schon seit Oktober 2003 den Telefon- und E-Mail-Verkehr von Ata R. überwachte. Für den irakischen Politiker bestand, so die Vorsitzende Richterin Christine Rebsam-Bender, „nie eine konkrete Gefahr“. Da die Anschlagspläne nicht über ein vages Vorstadium hinausgekommen waren, wurden die drei Iraker nicht wegen Mordversuchs, sondern nur wegen „Verabredung zu einem Verbrechen“ verurteilt.

Der heute 34-jährige Ata R. wurde zu zehn Jahren Haft, Rafik Y. (33) zu acht Jahren und Mazen H. (27) zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Mazen H. erhielt das niedrigste Strafmaß, weil er als Einziger eine Tatbeteiligung einräumte. Nach seiner Aussage sollte Allawi allerdings nur „erschreckt“ werden. Ata R. und Rafik Y. behaupteten, die E-Mail- und Telefonprotokolle seien gefälscht. Die Verteidiger sagten, ihre Mandanten hätten mit den Anschlagsplänen nur „kokettiert“.

Zu den hohen Haftstrafen trug bei, dass alle drei Angeklagten unter der Leitung von Ata R. auch Geld für Ansar-al-Islam gesammelt hatten. Etwa 45.000 Euro wurden in gut einem Jahr auf konspirativen Wegen in den Irak transferiert. Damit konnten mehrere Selbstmordattentate finanziert werden, rechnete das Gericht vor. Anders als von der Bundesanwaltschaft beantragt, wurde Ata R. allerdings nicht als „Rädelsführer“ verurteilt. Es fehlten die Beweise, dass der Stuttgarter bestimmenden Einfluss in der irakischen Terrorgruppe ausüben konnte.

Der Prozess dauerte zwei Jahre und verlief oft turbulent. Rafik Y. beleidigte regelmäßig alle Prozessbeteiligten inklusive seiner eigenen Anwälte, er redete dazwischen, schlug und trommelte auf seinen Tisch. Vierzehnmal wurde er von der Verhandlung ausgeschlossen. Als er merkte, dass sich so das Verfahren eher beschleunigte, begann er unzählige Beweis- und Befangenheitsanträge zu stellen. Auch während der Urteilsverkündigung störte er und bezeichnete Richterin Rebsam-Bender unter anderem als „Neonazi“.

Die Verteidiger kündigten gestern Revision zum Bundesgerichtshof an. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering.