Einig in der Uneinigkeit

Die rechte NPD beschäftigt die Politik im Norden: Hamburger Linkspartei möchte Parteiverbot per Bürgerschaftsbeschluss forcieren. Niedersachsens Innenminister Schünemann die Partei durch Grundgesetzänderung finanziell aushungern

Die Parteien erfüllen eine gesellschaftliche Aufgabe und bekommen dafür laut Parteiengesetz Geld vom Staat. Maßstab für staatliche Zahlungen ist die Verwurzelung einer Partei in der Gesellschaft. Gemessen wird dies am Wahlerfolg und an den Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die staatliche Parteienfinanzierung steht also auf zwei Beinen. Zum einen erhalten die Parteien 85 Cent pro gültiger Wählerstimme für die ersten vier Millionen, für die folgenden 70 Cent. Dies ist der „Wählerstimmenanteil“. Zudem bekommen die Parteien zu jedem eingenommenen Euro aus Mitgliedsbeiträgen oder Spenden bis 3.300 Euro 38 Cent vom Staat dazu. Das ist der „Zuwendungsanteil“. Einen Staatszuschuss bekommt nur, wer bei der Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Stimmen gewann, bei einer Landtagswahl ein Prozent. Die Staatszuschüsse dürfen nicht die Summe übersteigen, die eine Partei selbst erwirtschaftet hat. TAZ/DPA

Von ANDREAS SPEIT
und PETER MÜLLER

Sowohl in Niedersachsen als auch in Hamburg hat die Politik einen neuen Anlauf gegen die rechtsextreme NPD unternommen: In Niedersachsen prüft Innenminister Schünemann (CDU), ob verfassungsfeindliche Parteien wie die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können. In Hamburg hat die Partei die Linke einen Antrag auf Verbot der NPD gestellt, der morgen in der Hamburger Bürgerschaft beraten werden wird. Damit soll der parteilose Innensenator Udo Nagel am Tag vor der Innenministerkonferenz dazu gedrängt werden, ein erneutes Verbotsverfahren der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.

Niedersachsen CDU-Innenminister Uwe Schünemann lehnt indes ein erneutes Verbotsverfahren ab. Stattdessen hat er ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit der die Finanzierung der NPD aus Steuermitteln unterbunden werden soll. Er nannte es gestern in Hannover „unerträglich“, dass 40 Prozent der Finanzmittel der NPD aus Steuergeldern stamme. Der Staat dürfe nicht den Untergang der Demokratie mitfinanzieren.

Von dem Hannoveraner Staatsrechtler Volker Epping lässt Schünemann nun per Gutachten bis Oktober prüfen, ob eine Grundgesetzänderung notwendig ist, um die Gleichbehandlung der Parteien bei der Finanzierung aufzuweichen. Das Gutachten soll Grundlage für eine Bundesrats-Initiative Niedersachsens sein.

Die staatliche Finanzierung extremistischer Parteien könne man nicht durch ein einfaches Gesetz beenden, betonte der CDU-Politiker: „Hier muss man über eine Verfassungsänderung nachdenken.“ Ein Ausschluss aus der Finanzierung habe aber nicht die gleiche Qualität wie ein Verbot einer Partei. Daher könne man sie durchsetzen, ohne vorher alle V-Leute aus der betroffenen Partei abzuziehen.

Staatsrechtler Epping sah nach erster vorsichtiger Prüfung „durchaus Möglichkeiten, eine entsprechende Formulierung zur Änderung des Grundgesetzes zu entwickeln“. Dabei solle der Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Finanzierung direkt in das Grundgesetz aufgenommen werden. Die Hürden des Grundgesetzes für ein Parteienverbot seien dagegen sehr hoch.

Auf Kritik stieß Schünemanns Vorstoß bei den Grünen: Diese nannten ihn „völlig unzureichend“. Der rechtspolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Helge Limburg, sagte: „Das ist zu wenig, kommt sehr spät und ist keine entschiedene Kampfansage an die NPD.“

In Hamburg richtet sich der Vorstoß der Linken insbesondere gegen die Haltung von Innensenator Nagel gegenüber den Verbotsbemühungen des Bundes. Nagel hatte sich bislang geweigert, dem Bundesinnenministerium Material des Hamburger Verfassungsschutzes für ein neues NPD-Verbotsverfahren zur Verfügung zu stellen. Das kritisierte die Linke scharf. „Nagels Behauptung, dass durch die V-Männer für das Bundesverfassungsgericht wieder nicht klar erkennbar sei, von wem welche Aussage stamme, ist nicht hinnehmbar“, sagte Christiane Schneider, Fraktion-Vizechefin der Linkspartei. Der „skandalöse V-Mann-Einsatz“ dürfe jetzt nicht noch zum „Vorwand für Untätigkeit“ werden, betonte sie.

Zudem forderte die Linke ein Verbot der geplanten Neonazi-Demonstration am 1. Mai. Sie beruft sich dabei auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Ex-SPD-Innenministers von Schleswig-Holstein, Hans-Peter Bull, zu den „Grenzen des grundrechtlichen Schutzes für rechtsextremistische Demonstrationen“. Diese könnten seiner Auffassung nach verboten werden, wenn sie „unfriedlich“ seien.

„Zu den Straftaten, die Unfriedlichkeit begründen“, so Bull, „zählt insbesondere auch die Volksverhetzung.“ Der Hamburger NPD-Vorsitzende Jürgen Rieger ist wegen Volksverhetzung in Mannheim angeklagt.

Die NPD hatte bereits vor einem Jahr ihren Aufmarsch vor dem Museum der Arbeit angemeldet und damit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) seinen Kundgebungsort streitig gemacht (taz berichtete). Der DGB musste daraufhin mit seiner Maikundgebung auf den Spielbudenplatz in St. Pauli ausweichen.

Die Abgeordnete der Linken, Christiane Schneider, nannte das eine Provokation, mit der die NPD „offen an die Tradition der Nazis“ anknüpfe, die 1933 die Gewerkschaftshäuser stürmten. „Wir fordern die Innenbehörde auf, alle rechtsstaatlichen Mittel für ein Verbot dieser Demonstration auszuschöpfen“, sagte sie.

Die DGB-Jugend und das Hamburger „Bündnis gegen Rechts“ rufen zur NPD-Gegendemonstration auf. Unterstützt werden sie dabei von einem breiten Bündnis aus Kirchen, Gewerkschaften und Kultur. „Als Demokraten sind wir entsetzt und wütend über diese Provokation alter und neuer Nazis in unserer Stadt“, heißt es in ihrem Appell.