RECHTSBERATUNG EBAY
: Für Anwälte erlaubt

Rechtsanwälte dürfen Beratungsstunden im Internet versteigern. Das verstoße nicht gegen das Berufsrecht, und auch sonst sei „für eine Beeinträchtigung schützenswerter Gemeinwohlbelange nichts ersichtlich“, hieß es gestern in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az: 1 BvR 1886/06). (afp)