Frauen in der Türkei: Erst Familienschutz, dann Frauenrechte

Frauen kritisieren, dass das neue Gesetz gegen häusliche Gewalt nicht weit genug geht. Täglich werden in der Türkei fünf Frauen von ihren Angehörigen ermordet.

Ob das neue Gesetz diese Mädchen vor brutalen Ehemännern schützen kann, wird von Frauenrechtlerinnen bezweifelt. Bild: dpa

ISTANBUL taz | In der Türkei ist jetzt ein Gesetz verabschiedet worden, das Frauen besser vor häuslicher Gewalt besser schützen soll. Es bevollmächtigt die Polizei, bei Gefahr in Verzug auch ohne richterliche Anordnung sofort zu reagieren. Frauen, die in ein Frauenhaus flüchten, haben künftig Anrecht auf zweimonatige Unterbringung der Kinder.

Und Männer, denen durch richterlichen Beschluss verboten wird, sich der Frau zu nähern, können künftig per elektronischer Fußfessel zur Einhaltung dieses Beschlusses gezwungen werden. Später sollen die zuständigen Behörden der Frau bei der Suche nach Arbeit und Wohnung helfen. Auf Anordnung eines Gerichtes kann einer Frau auch eine neue Identität bekommen, um sie vor Nachstellungen zu schützen. Außerdem sollen Polizisten speziell für Missbrauchsfälle geschult werden. 14 Städte sollen Gewaltpräventionszentren bekommen.

Frauenorganisationen, die seit Jahren für ein entsprechendes Gesetz kämpfen, freuen sich zwar, dass es endlich soweit ist. Doch machen sie erneut auf die alarmierende Situation von Frauen in der Türkei aufmerksam. So hat sich die Zahl der innerhalb der eigenen Familien ermordeten Frauen in den letzten zehn Jahren um 1.400 Prozent erhöht. Waren es 2002 nach offiziellen Zahlen 66 ermordete Frauen, so waren es 2011 mehr als 1000.

Im Schnitt werden täglich fünf Frauen von ihrem Mann, ihrem Ex-Mann, oder einem anderen Verwandten ermordet. Es war deshalb ganz wichtig, ein neues Gesetz zum besseren Schutz von Frauen zu verabschieden, sagt Dilek Karal von der Frauenorganisation Usak. Aber um künftige Gewalttaten zu verhindern, sei vor allem ein Mentalitätswandel nötig: „Der muss bereits im Kindergarten und in der Schule beginnen“.

Polizei überredet die Frauen, Anzeigen zurückzunehmen

Die Anwältin Hülya Gülbahar nannte gegenüber der Zeitung Radikal etliche Punkte, in denen die Erwartungen der von 241 Frauengruppen getragenen Plattform „Ende der Gewalt“ nicht erfüllt wurden.

So sei ein Hauptproblem, dass Frauen von der Polizei meist dazu überredet würden, Anzeigen zurückzunehmen, statt dass die Frauen sofort effektiv geschützt würden. Das sei im Gesetz nicht berücksichtigt worden. Auch sei ursprünglich vorgesehen gewesen, die Zahl der Frauenhäuser in allen Städten zu erhöhen. Jetzt gibt es nur eine vage Absichtserklärung. Auch sei jetzt der gesetzliche Schutz von Lesben oder Schwulen nicht vorgesehen.

Frauenrechtlerinnen klagen, dass der Geist des Gesetzes weiterhin eher auf den Schutz der Familie als auf die einzelne Frau ausgerichtet sei. So würden zwar jetzt ausdrücklich nicht mehr nur verheiratete Frauen, sondern auch geschiedene Frauen oder solche, die nur in einer losen Beziehung leben durch das Gesetz geschützt. Aber trotzdem heißt das Gesetz „Schutz der Familie und Vorbeugung der Gewalt gegen Frauen“ statt wie vorgesehen, „Schutz der Frauen und anderer Familienangehöriger“.

Damit hätte der Gesetzgeber, gemeint ist die regierende, konservativ-islamische AKP, klar gemacht, dass für sie nach wie vor die Einheit der Familie oberstes Gebot ist. Auch eine Feststellung, dass beide Geschlechter innerhalb der Familie gleichberechtigt sind, sei nicht zustande gekommen.

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