Kommentar Verdachtsunabhängige Kontrolle: Razzia nach Hautfarbe

Verdachtsunabhängige Kontrollen zur Abwehr illegaler Migration schaffen zwingend diskriminierende Situationen. Und sie säen die Saat des Rassismus.

„Guten Morgen, Bundespolizei, Personenkontrolle, Ihren Ausweis bitte.“ Vier PolizistInnen betreten das Zugabteil und kontrollieren die Papiere – vor allem die der Fahrgäste, die dunkle Hautfarbe und/oder schwarze Haare haben. Jeder kennt solche Szenen, viele finden sie beschämend und diskriminierend.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat jedoch keine Einwände gegen solche Praktiken. Das Bundespolizeigesetz erlaube verdachtsunabhängige Kontrollen, und bei der Auswahl einer Stichprobe dürfe auch das Aussehen der Fahrgäste eine Rolle spielen.

Willkürlich ist das nicht. Wenn es um die Verhinderung illegaler Einwanderung geht, sind Hautfarbe und Aussehen ein Kriterium. Die meisten illegal Eingereisten haben dunkle Haut- oder Haarfarbe und ein konkreter Verdacht ist laut Gesetz ja nicht erforderlich.

Das Problem ist also eher das Gesetz. Wer verdachtsunabhängige Kontrollen zur Abwehr illegaler Migration zulässt, schafft damit zwingend diskriminierende Situationen. Diskriminierend vor allem für diejenigen, die mit legalem Aufenthalt hier leben oder vielleicht schon längst deutsche Staatsbürger sind. Ihnen wird bei jeder Kontrolle aufs Neue verdeutlicht, dass sie eigentlich nicht hierhergehören und zumindest so aussehen, wie sich ein Polizist illegale Einwanderer vorstellt.

Doch nicht nur bei den Kontrollierten kommt diese Botschaft an. Die regelmäßigen Polizeieinsätze demonstrieren schließlich auch den unbehelligten Fahrgästen, dass illegale Einwanderung ein großes Problem ist – so groß, dass die Polizei sogar verdachtsunabhängig kontrollieren darf. Hier wird permanent eine Saat des Misstrauens und des Rassismus gesät. Solche Gesetze sind letztlich nur Integrationshindernisse und gehören abgeschafft.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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