Speicherung von Kohlendioxid: Einigung über CCS-Gesetz

Bund und Länder einigen sich auf ein Gesetz zur Kohlendioxidspeicherung. Die Länder behalten ein Vetorecht gegen Speicher, akzeptieren aber Pipelines.

Beim Streit um die Kohlendioxidspeicherung wurde viel Dampf abgelassen. Bild: reuters

BERLIN taz | Nach monatelangem Streit zwischen Bund und Ländern gibt es eine Einigung über das Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid. Die zuständige Arbeitsgruppe einigte sich am Mittwoch darauf, dass die zulässigen Speicher mit maximal 1,3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr weniger als halb so viel aufnehmen dürfen wie zuvor geplant.

Zudem behalten die Länder das Recht, Speicher auf ihrem Gebiet abzulehnen. Gegen diese Klausel hatte sich bisher vor allem Brandenburg gewehrt, mit dem Argument, die Technik müsse entweder überall zulässig sein oder nirgends. Die Abscheidung und Speicherung von CO2, von der englischen Bezeichnung Carbon Capture and Storage CCS abgekürzt, wird von der EU gefördert. Deutschland hat bisher keine gesetzliche Regelung.

Teil des Kompromisses, der am Mittwochabend vom Vermittlungsausschuss wurde, ist eine ergänzende Erklärung, wonach die Länder den Aufbau einer „transeuropäischen Infrastruktur“ für CO2 begrüßen. Die ebenfalls umstrittenen Pipelines sind demnach möglich. Hintergrund dieser Regelung ist offenbar, dass ein Speicher nach dem Aus das Vattenfall-Projekts im brandenburgischen Jänschwalde in Deutschland derzeit gar nicht geplant ist.

Ein Transport von CO2 in andere Länder – etwa nach Polen – ist aber eine Option. Dagmar Enkelmann, brandenburgische Bundestagsabgerodnete der Linken, kritisierte den Kompromiss. „Die bessere Lösung, die den EU-Vorgaben ebenfalls genügt hätte, wäre ein Verbotsgesetz gewesen“, sagte sie der taz.

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