Erstmals stimmt der Bundestag namentlich über die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben ab. Doch der Antrag scheitert an der Blockade der Liberalen.von Paul Wrusch

Knutschen – ja. Heiraten – immer noch nicht. Bild: dpa
BERLIN taz | Die Mehrheit der Bevölkerung ist dafür. Eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag ebenfalls. Dennoch sind am Donnerstagabend die Grünen mit ihrem Antrag zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gescheitert. Erstmals stimmten die Abgeordneten namentlich darüber ab. Sowohl in der FDP als auch bei der Union gab es jeweils vier Abweichler, die sich enthielten oder dem Antrag zustimmten. Einige davon selbst offen schwul, wie Michael Kauch (FDP) und Steffen Kaufmann (CDU).
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„Es wäre eine Schande für das Haus, wenn es heute keine Mehrheit bei der Abstimmung gäbe“, sagte Volker Beck (Grüne) vor der Abstimmung und verwies auf entsprechende Parteitagsbeschlüsse von SPD, Grünen, Linkspartei und FDP. Man dürfe nicht darauf warten, bis das Bundesverfassungsgericht das Parlament zu den nächsten Gleichstellungsschritten verurteile, sagte er. „Wir sind Gesetzgeber und haben den Auftrag, die Zukunft des Landes aktiv zu gestalten.“
Michael Kauch (FDP) stimmte Beck zu „Inhaltlich bin ich ganz bei Ihnen, wie meine gesamte Fraktion“, sagte er. Der vorliegende Gesetzentwurf sei aber schlampig formuliert und könne deshalb nicht mitgetragen werden. Kauch richtete zugleich deutliche Worte an die Union. Die vollständige Gleichstellung von Homopaaren mit Eheleuten stehe so im Koalitionsvertrag. „Es wird Zeit, dass sich nicht nur die FDP an den Koalitionsvertrag hält, etwa beim Betreuungsgeld, sondern dass auch die Union an Punkten, die ihr nicht gefallen, den Koalitionsvertrag eins zu eins umsetzt.“
Die Union zeigte sich unversöhnlich. „Mit uns ist eine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe nicht zu machen“, sagte Thomas Silberhorn (CSU). Es gebe keinen Grund, bewährte Einrichtungen für Eheleute, wie das Ehegattensplitting, umzukrempeln. Darüber hinaus verwies er auf bisher Erreichtes, etwa das Ende der Benachteiligung von Homos bei Erbschaftssteuer oder im öffentlichen Dienstrecht. Dass die Regierung bei den meisten Punkten von Gerichten zu Gesetzesänderungen verdonnert wurde, verschwieg der CSUler.
Seit bald 12 Jahren können gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Damit stehen ihnen viele Rechte und Pflichten von Eheleuten zu. Beim Adoption- und Steuerrecht aber sind sie nach wie vor benachteiligt.
Gleichstellung im Steuerrecht! ...
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