Wie ahndet eine Bürgerkriegsmiliz im Kongo Verbrechen? Wann hält sie Zivilisten für legitime Ziele? Der ehemalige oberste Militärrichter der ruandischen FDLR gibt Auskunft.Interview: Simone Schlindwein

Zwischen den Fronten: auf der Flucht im Kongo. Bild: dpa
taz: Herr Mbarushimana, Sie waren bis zu Ihrer Flucht nach Ruanda Vorsitzender des Militärgerichts der FDLR-Miliz im Kongo. Wie funktioniert die FDLR-Militärgerichtsbarkeit?
Ist Ihnen dieser Artikel etwas wert?
Etienne Mbarushimana: Wie andere Gerichte auch. Es gibt einen Anlass, ein mutmaßliches Verbrechen zu untersuchen; wir starten mit Ermittlungen; die Ergebnisse werden in einer Anklageschrift zusammengefasst. Dieses Dokument geht an den „Conseil General“ mit mir als Vorsitzendem, der dann entscheidet, ob das Verfahren eröffnet wird. In meiner Instanz haben wir nur Verfahren gegen hohe Offiziere geführt.
Wie wird in der FDLR definiert, was als Verbrechen gilt?
Wir haben ein Strafgesetzbuch – das heißt bei uns Disziplinarcode, weil es nur für Militärs ist. Darin sind alle möglichen Vergehen, die bei einem Krieg geschehen können, aufgelistet: Verrat, Vergewaltigung, Mord, Plünderung. Auf Plünderung gibt es eine Geldstrafe. Auf Verrat oder Befehlsverweigerung gibt es die Todesstrafe.
Die FDLR wird im Ostkongo vieler Kriegsverbrechen bezichtigt. Wie stehen Sie dazu?
Nun, diese Verbrechen begeht die FDLR während kriegerischer Auseinandersetzungen. Verbrechen während der Kämpfe zwischen FDLR und Kongos Armee FARDC oder anderen Milizen sind Teil der Operationen. Manchmal wurden sie auch nicht von uns begangen, sondern von unseren Gegnern und uns dann angelastet. Ich und meine Instanz haben immer nur Verbrechen gegen Individuen behandelt, die Taten begangen haben, die nicht angeordnet waren.
Wenn also im Zuge einer Militäroperation Dörfer geplündert und zerstört werden, dann ist das im Rahmen? Gibt es dann Befehle zur Plünderung?
Das ist nicht unbedingt ein Befehl. Wenn aber die FDLR eine FARDC-Basis in einem Dorf angreift, dann zerstören wir diese Basis als Teil der Operation. Wir nehmen dann alles mit.
war bis zu seiner Flucht oberster Leiter des Militärgerichts der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas).Die FDLR kämpft die im Ostkongo und hat dort quasi-staatliche Institutionen gebildet. Er diente ab 1996 bei den ruandischen Hutu-Kämpfern im Kongo. Die taz traf ihn in Ruanda, wo er heute lebt.
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Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) wird zahlreicher Verbrechen im Kongo bezichtigt. Seit 4. Mai 2011 stehen deswegen FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein 1. Vizepräsident Straton Musoni, die in Deutschland leben, in Stuttgart vor dem Oberlandesgericht. Seit dieser Woche sagen UN-Experten, die die Finanz- und Waffengeschäfte der FDLR untersucht haben, als Zeugen aus. Das taz-Prozesstagebuch.
Und werden Verbrechen gegen die Bevölkerung geahndet?
Im Kongo ist es typisch, dass Soldaten in den Dörfern bei der Bevölkerung wohnen, nicht in gesonderten Militärlagern. Sie leben in Häusern mit Frauen und Kindern. Dasselbe gilt für andere bewaffnete Gruppen. Sie haben keine Rationen oder Unterkünfte, sie werden nicht versorgt, deswegen leben sie bei den Leuten. Wenn wir also Angriffe planen, dann greifen wir auch die Bevölkerung an. Oft werden die Menschen dann Opfer im Krieg.
In einer solchen Konstellation werden die Frauen und Kinder in den Dörfern, wo Truppen stationiert sind, also nicht als Zivilisten betrachtet?
Nein, wir betrachten sie als Teil des Militärs. Wenn die Soldaten in Häusern mit Frauen und Kindern leben, darin ihre Stützpunkte errichten und so weiter – natürlich müssen wir bei einem Angriff gegen die Soldaten das ganze Dorf angreifen, also auch diejenigen, die die Soldaten aufgenommen haben.
Was ist bei Angriffen auf Dörfer, in welchen sich keine Soldaten befinden?
Wenn wir auf Dörfer treffen, in welchen keine Soldaten leben, dann ist es meistens der Fall, dass die Soldaten doch dort wohnen, sich aber gerade woanders befinden. Wenn sie uns dann angreifen, dann zielen wir als Rache auf das Dorf, in welchem sie sich niedergelassen haben.
Haben Sie im FDLR-Disziplinarcode eine Definition, wer Zivilist ist und wer nicht?
Wir haben Verfahren geführt wegen Verbrechen gegen die Bevölkerung und wegen Verbrechen gegen Militärs. Ja, wir haben das berücksichtigt.
Und wer wird als Zivilist betrachtet?
Nun, dieser Zivilist muss erst einmal zu uns kommen und Klage erheben, dass ein Vergehen an ihm begangen worden ist. Wir untersuchen das und richten dann über denjenigen unserer Kämpfer, der dieses begangen hat – und umgekehrt, wenn ein Zivilist einem von den unsrigen etwas angetan hat.
Auch bei Vergewaltigungen?
Natürlich, wenn einer unserer Kämpfer eine Frau oder ein Mädchen vergewaltigt, dann verurteilen wir ihn auch. Darauf steht Züchtigung. Auf Mord steht die Todesstrafe. Wir haben keine Gefängnisse im Dschungel, deswegen müssen wir die Strafen direkt durchführen, meistens Züchtigungen durch Schläge.
Welchen Grad des Verbrechens begeht ein FDLR-Kämpfer, wenn er die FDLR verlässt?
Ganz klar: Darauf steht die Todesstrafe. (macht eine Bewegung mit der flachen Hand gegen die Kehle) Wenn einer unserer Soldaten das Kommando verlässt, ist das ein Schwerverbrechen, vor allem für hohe Offiziere. Ich habe auch mein Leben riskiert, als ich aus der FDLR desertiert bin. Hätte man mich erwischt, dann hätten sie mich umgebracht.
magy, ...
In dem Bericht sieht man, wie man Völkermord, Massaker und Vergewaltigungen legalisiert, das es ziemlich nutzlos ist gegen ...
Wieder einmal muss ich mich aufs schärfste erwehren gegen einen Kommentar, der unter meinem Pseudonym geschrieben wird, und ...
Schafft es der niedliche Laubfrosch, Kanzlerin Merkel zu kippen? Unbedingt, sagt die Froschexpertin der Grünen-Fraktion.

Die taz zieht eine Zwischenbilanz des laufenden Stuttgarter Kriegsverbrecherprozesses gegen die beiden FDLR-Milizenführer in Stuttgart und ordnet das Prozessgeschehen ein. Eine Prozessreportage aus Stuttgart; eine Analyse der Arbeit der Bundesanwaltschaft weltweit; ein Hintergrund zu Kriegsverbrecherermittlungen im Kongo und ein Interview mit Amnesty International-Expertin Leonie von Braun.
Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine der brutalsten Kriegsparteien im Afrika der Großen Seen. Hervorgegangen aus der ehemaligen ruandischen Armee und den Hutu-Milizen, die 1994 in Ruanda den Völkermord an 800.000 Tutsi verübten, hat sie sich in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo niedergelassen, mit einer eigenen Armee und Regierung, die im Osten des Landes weite Landstriche unsicher macht und von der Rückkehr an die Macht in Ruanda träumt.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni leben in Deutschland und führen die Organisation von hier aus. Damit sind sie auch für die Verbrechen verantwortlich zu machen, die die FDLR im Kongo begeht - unter anderem unvorstellbar brutale Vergewaltigungen an Kongolesinnen.
Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Die beiden wurden im November 2009 in Baden-Württemberg festgenommen. Der Prozess ist ein Pilotverfahren: er ist der erste in Deutschland überhaupt, der unter dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird - das Gesetzeswerk, das das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht überführt. Es geht um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das, was ihre Truppe im Kongo tut.
Die taz wies als erste Zeitung in Deutschland bereits im April 2008 prominent auf den Skandal hin, dass Kriegsverbrechen im Kongo von Deutschland aus gesteuert werden und die deutschen Behörden dies duldeten. Seitdem haben weitere taz-Recherchen die Vernetzungen der FDLR nach Deutschland und anderswo ausgeleuchtet und die Zusammenhänge in der Region der Großen Seen Afrikas analysiert.
Der Stuttgarter Prozess bietet den Anlass, diese Thematik mit Reportagen und Analysen weiter zu beleuchten.
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Alle Videos über die FDLR im Kongo gibt hier in der Übersicht.
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Parallel zur taz beobachtet auch Amnesty International den Prozess. Die Prozessberichte von Amnesty International finden Sie hier.
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Derzeit läuft auch in Frankfurt/Main vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, der 1994 die Ermordung von mehr als 3.700 Tutsi in Ruanda befohlen haben soll. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Ruanda-Völkermordprozess"
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