Urteil des Internationalen Strafgerichtshofes: 14 Jahre Haft für Milizenchef Lubanga

Der ehemalige kongolesische Milizenchef Lubanga ist zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts rekrutierte Lubanga auch Kindersoldaten.

Muss für 14 Jahre ins Gefängnis: Thomas Lubanga Dyilo. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat den kongolesischen Warlord Thomas Lubanga zu 14 Jahren Haft verurteilt. Es ist die erste Verkündung eines Strafmaßes seit Gründung des Weltgerichts vor zehn Jahren.

Lubanga war am 14. März der Rekrutierung von Kindern während seiner Zeit als Präsident der Miliz UPC (Union kongolesischer Patrioten) in der Zeit 2002-2003 für schuldig befunden worden.

Die UPC war eine von vielen bewaffneten Gruppen, die im zweiten Kongokrieg 1998-2003 um die Vorherrschaft im nordostkongolesischen Distrikt Ituri kämpften.

In Ituri fanden damals die schwersten ethnischen Massaker des Krieges statt. Die UPC rekrutierte sich hauptsächlich aus der Volksgruppe der Hema, die besonders viele Opfer zählte und auch Minderjährige zum Dienst in „ihre“ Miliz entsandte.

Dies war der Grund, warum Lubanga im Jahr 2006 aus seiner Haft in Kongos Hauptstadt Kinshasa nach Den Haag überführt und angeklagt wurde.

Höchststrafe gefordert

Mit dem Strafmaß bleibt das Gericht weit hinter der Forderung der Anklage zurück. Chefankläger Luis Moreno-Ocampo hatte in der Anhörung zur Festsetzung des Strafmaßes am 13. Juni die Höchststrafe von 30 Jahren Haft gefordert, aber zugleich in Aussicht gestellt, man werde sich mit 20 Jahren zufriedengeben, sollte der Angeklagte Reue zeigen, sich entschuldigen und in Zukunft „seine Führungsposition dazu nutzen, um für Maßnahmen zur Vereinigung und Heilung geschädigter Gemeinschaften einzutreten“.

Lubanga hatte danach in seiner Stellungnahme dem Gericht vorgehalten, dass kein einziger der angeblichen einstigen Kindersoldaten als Zeuge aufgetreten sei und dass er die UPC um des Friedens willen gegründet habe.

Zahlreiche Verfahrensfehler

Die Verteidigung hatte keine konkrete Forderung gestellt außer der, das Gericht möge die politischen Umstände und die zahlreichen Verfahrensfehler der Anklage, die Lubangas Grundrechte verletzt hätten, berücksichtigen.

Diesem Wunsch scheint die Erste Verfahrenskammer mit ihrem eher milden Urteil nun gefolgt zu sein. Auf die 14 Jahre Haft werden auf jeden Fall die 6 Jahre angerechnet, die Lubanga bereits in Den Haag einsitzt.

Die Verteidigung hätte auch gern seine Jahre in Hausarrest und Haft vor der Überführung nach Den Haag mitgezählt. In jedem Fall kommt der 51-Jährige wohl noch vor seinem 60. Geburtstag wieder frei.

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