Bremen bekommt Privatisierungsbremse: Nicht ohne den Bürger

Ohne Volksentscheid darf der Bremer Senat keine Unternehmen mehr verkaufen. Das dementsprechende Gesetz ist ein Novum für deutsche Landesverfassungen.

Die Privatisierung von Unternehmen des Landes Bremen, die „dem Gemeinwohl dienen“, ist künftig nur nach einem „zustimmenden Volksentscheid“ möglich. Bild: dapd

BREMEN taz | Das sei „ein guter Tag für die Demokratie“, meinte der Grünen-Fraktionssprecher Matthias Güldner. Mit seiner rot-grünen Zweidrittelmehrheit – teils auch unter Zustimmung der CDU – hat der Bremer Landtag in erster Lesung ein Gesetz zur Senkung der Hürden für Bürgerbegehren und Volksentscheide verabschiedet.

In dem Paket war auch ein Gesetz, nach dem die Privatisierung von Unternehmen, die „dem Gemeinwohl dienen“, nur nach einem „zustimmenden Volksentscheid“ möglich sein soll. Eine solche Privatisierungsbremse ist für deutsche Landesverfassungen neu.

Die Bremer CDU lehnte dies ab – die Rechtsform von Unternehmen bedürfe nicht des Schutzes der Landesverfassung, meinte der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp, da gehe es um Fragen, die der Gesetzgeber mit politischer Mehrheit verantworten müsse.

Der SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe berichtete dem CDU-Mann daraufhin, was alles in der Bremer Verfassung als staatliche Aufgabe formuliert ist, nicht nur der „Anspruch auf eine angemessene Wohnung“ (Artikel 14): Die geltende Bremer Verfassung regelt sogar, dass Unternehmen „in Gemeineigentum zu überführen“ sind, „deren Wirtschaftszweck besser in gemeinwirtschaftlicher Form erreicht werden kann“.

Unternehmen der Energie-, Abfall- und Wasserversorgung

Die Privatisierungsbremse soll sich auf Unternehmen der Energie-, Abfall- und Wasserversorgung beziehen, auf die Wohnungsversorgung und auf Unternehmen, die „wesentliche Beiträge zur wirtschaftlichen, verkehrlichen oder kulturellen Infrastruktur leisten“.

Eine Privatisierung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Gewoba dürfte danach praktisch ausgeschlossen sein – gegen 70.000 Mieter dürfte es keine Mehrheit geben.

Der Abgeordnete der Linken, Klaus-Rainer Rupp, fragte nach, warum denn die kommunalen Kliniken in der Liste nicht erwähnt seien. „Das geht rechtlich nicht“, versicherte Tschöpe. Die rot-grüne Koalition lehne aber eine Privatisierung ab und verfolge das Ziel, unter Beweis zu stellen, „dass kommunale Kliniken konkurrenzfähig sind“.

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