Leistungsschutzrecht-Debatte: „BDI lässt sich von Google einspannen“

Deutschlands Zeitungsverleger schalten um auf Attacke. Harte Worte gegen den BDI, weil der immer noch Bedenken gegen das geplante Leistungsschutzrecht hat.

Dietmar Wolff, Geschäftsführer des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, echauffiert sich. Bild: dpa

BERLIN taz | Endlich hatten sich die Verleger mit ihrem Leistungsschutzrecht am Ziel geglaubt: Ein Kabinettsentwurf liegt vor, doch dann kam schon wieder der BDI als Bedenkenträger um die Ecke. Jetzt sind die Herren der Zeitungen mit ihrer Geduld am Ende: „Der deutsche Industrieverband Nummer Eins lässt sich vor den Karren von Google spannen“, retourkutschte Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff vom Bundesverband Deutscher Zeitungsvereleger (BDZV) am Dienstag bei der Jahrespressekonferenz der Verleger.

Selten hat BDZV so scharf geschossen: Der BDI mache sich zum Komplizen eines Unternehmens, „das unsere Inhalte gratis nutzt, damit ordentlich Geld macht und seine Gewinne dann nicht mal in Deutschland, sondern in ausländischen Steuerparadiesen versteuert“, schäumte Wolff und fragte: „Ist das gute deutsche Industriepolitik?“

Dabei, so Wolff, habe der BDI doch erst eben beim „Tag des geistigen Eigentums“ im April nochmal die Forderung „Geistiges Eigentum konsequenter sichern“ erhoben. Es sei „frappierend, wie der BDI seine Schützer-Mentalität ablegt, wenn es um die kostenlose Nutzung unserer Inhalte durch seine Mitglieder geht“, krittelte Wolff. Der BDI fürchte um die Artikel-Nutzung in den firmeninternen Intranets der Unternehmen: „Hier wird in Sachen Urheberrecht mit zweierlei Maß gemessen“.

„Eine abgespeckte Version“

Dabei, machte Wolff klar, habe der BDI das geplante Leistungsschutzrecht wohl immer noch nicht verstanden. Der Gesetzentwurf, der am morgigen Mittwoch oder in der kommenden Woche noch rasch vor der Sommerpause im Kabinett verabschiedet werden soll, sei ja ohnehin nur „die kleine Lösung“ und im Vergleich zu anderen Leistungsschutzrechten in der Musik- oder Filmbranche lediglich „eine abgespeckte Version“.

Nur für „gewerbliche Nutzung“ von Pressenangeboten müsse künftig gezahlt werden, und diese gewerbliche Nutzung sei anders als vom BDI behauptet auch nicht „unklar formuliert“. Was „gewerbliche Nutzung“ darstelle, sei bereits in anderen Leistungsschutzrechten wie dem für Datenbankanbieter „rechtlich eindeutig geregelt“.

Von weiteren Gesprächen mit dem BDI hält der BDZV wenig: Man habe lange zwischen den Verbänden verhandelt, sagte Wolff. Auch jetzt sei man dazu bereit - aber „viel Wert hat das nicht.“ Die Verleger wünschen sich nun eine zügige Bearbeitung der von ihnen seit Jahren geforderten Rechtsreform im Kabinett und hoffen darauf, dass diese dann gleich nach der Sommerpause im Bundestag auf den gesetzgeberischen Weg gebracht werden kann. Doch hier sind Zweifel angebracht: Denn gegen das Leistungsschutzrecht ist nicht nur der BDI - und im Parlament dürften die Kritiker alle noch einmal zu Wort kommen.

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