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Neue Spuren im Fall BarschelReicht nicht für Ermittlungen

Die Lübecker Staatsanwaltschaft will trotz neuer DNA-Spuren die Ermittlungen zum Tod von Uwe Barschel nicht wieder aufnehmen. Die Strafprozessordnung erlaube das nicht.

LÜBECK/KIEL dpa | Die Lübecker Staatsanwaltschaft sieht in neuen DNA-Spuren keine Handhabe für erneute Ermittlungen zum mysteriösen Tod von Uwe Barschel. „Wir machen nicht weiter, nicht etwa, weil wir keine Lust hätten, sondern weil wir nach der Strafprozessordnung nicht weitermachen können“, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Peter Anders. Die in einem LKA-Gutachten präsentierten neuen DNA-Spuren von mindestens einem Unbekannten auf Barschels Bekleidung seien nicht für eine aussagekräftige Beurteilung des Falls geeignet.

Die Leiche des früheren Kieler CDU-Ministerpräsidenten war am 11. Oktober 1987 in der Badewanne seines Hotelzimmers im Genfer „Beau Rivage“ gefunden worden. Bis heute steht nicht fest, ob Barschel wenige Tage nach seinem Rücktritt im Zuge eines politischen Skandals Selbstmord beging oder ermordet wurde. Laut Obduktion starb er an einer Medikamentenvergiftung.

Ein Gutachten des Landeskriminalamtes (LKA) ergab jetzt, dass an Krawatte, Socken und Strickjacke Barschels sowie an einem Handtuch DNA-Mischspuren gefunden wurden, die außer von Barschel von mindestens einem Unbekannten stammten. Anders sagte, diese Spuren könnten auch von mehreren Personen stammen. Sie eigneten sich nicht für einen Abgleich mit der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) für genetische Fingerabdrücke, weil sie zu rudimentär beziehungsweise zu stark vermischt seien. „Es bringt nichts“, sagte der Oberstaatsanwalt.

Der frühere Barschel-Chefermittler Heinrich Wille sieht das anders. „Das ist einen Versuch wert, zumal sich für mich der Anfangsverdacht auf Mord im Laufe der Ermittlungen erhärtet hat“, sagte Wille der Zeitung Die Welt. „Das bedeutet, dass das Verfahren wieder aufgenommen werden muss, wenn es neue Erkenntnisse gibt.“ Wille ist ebenso wie Barschels Familie davon überzeugt, dass der CDU-Politiker ermordet wurde und keinen Selbstmord beging. Konkrete Verdächtige und ein schlüssiges Mordmotiv konnten allerdings nie herausgefunden werden.

Technisch erfolgversprechend wäre es laut Anders, die jetzt gefundenen DNA-Spuren mit Proben von Personen abzugleichen, die dafür in Betracht kommen – also Verdächtige, die es aber nicht gibt. „Wir hatten in diesem Verfahren nie einen Tatverdächtigen und haben ihn auch heute nicht“, betonte Anders.

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2 Kommentare

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  • L
    lowandorder

    Na wieder chaos in the mehls? ok 2.0

     

    Bekanntlich haben die Sternreporter den Mein Ehrenwort Barschel

    nur deswegen in der Badewanne  gefunden, weil sie Chaiselonge nicht schreiben konnten.

    Vieleicht sollte man da mal nachforschen und abgleichen.

     

    Keine Tatverdächtigen? Ja wie?

    Eine ganze Wagenladung von operativen Stasi-Leuten einschließlich der Gunstgewerblerinnen anläßlich der gefilmten Sexspiele zur Anbahnung von

    Waffengeschâften. Unter den drei Gruppen müssen doch noch welche am Leben sein

    zum DNA-Abgleichen.

  • BG
    Bernd Goldammer

    „Wir machen nicht weiter, nicht etwa, weil wir keine Lust hätten, sondern weil wir nach der Strafprozessordnung nicht weitermachen können“, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Peter Anders. Eine alberne Begründung! Justiz darf sich keiner Möglichkeit versperren die Fakten dieses Falles aufzuklären. Würde der Täterkreis bei der Stasi vermutet, wäre der Fall längst wieder aufgerollt. Will man das, was man längst schon weiß, lieber im Bereich der Vermutung belassen? Wer hat wovor Angst? Auch Heimlichkeiten können entlarven.